Rechtsprechung zu § 387 BGB
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BGH, 09.07.2003 - XII ZR 83/00
a) Zur Frage der gesteigerten Ausnutzung der Arbeitskraft eines Unterhaltspflichtigen zur Sicherung des angemessenen Unterhalts seines minderjährigen Kindes.
b) Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen einem Unterhaltspflichtigen, der krankheitsbedingt seinen früheren Arbeitsplatz aufgegeben hat und nunmehr erheblich weniger verdient als zuvor, ein höheres fiktives Erwerbseinkommen zugerechnet werden kann (im Anschluß an Senatsurteil vom 15. November 1995 - XII ZR 231/ 94 - FamRZ 1996, 345).
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BSG, 28.05.2003 - B 3 KR 10/02 R
Krankenversicherung - Fälligkeit - Vergütungsanspruch - Krankenhaus - Krankenhausabrechnung - Zurückbehaltungsrecht - Anscheinsbeweis - Pflegesatzvereinbarung - Fehlen eines landesrechtlichen Sicherstellungsvertrages
Tatbestand: Es ist streitig, ob dem Kläger ein weiterer Vergütungsanspruch für Krankenhausleistungen in Höhe von 14. 923, 74 DM (jetzt: 7. 630, 39 Euro) zusteht.
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BAG, 19.03.2003 - 10 AZR 597/01
Rückzahlung von auf Grund eines Urteils gezahlten Beträgen - Entreicherung - Ausschlußfrist
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang der Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger Beträge zurückzuzahlen, die dieser auf Grund eines später aufgehobenen Urteils des Landesarbeitsgerichts Köln an den Beklagten gezahlt hat.
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BAG, 05.09.2002 - 8 AZR 620/01
Eingruppierung einer stellvertretenden Schulleiterin einer Grundschule in Sachsen nach Absinken der Schülerzahlen
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Eingruppierung der Klägerin in die VergGr. II a BAT-O sowie - hilfsweise - über die Zahlung einer Ausgleichszulage in Höhe der Differenz zwischen der VergGr. II a BAT-O und der VergGr. III BAT-O zuzüglich einer Amtszulage entsprechend Anlage IX des ...
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BAG, 27.06.2002 - 2 AZR 382/01
Fristberechnung einer Probezeit
Haben sich die Parteien über die Arbeitsaufnahme für einen bestimmten Arbeitstag vorab verständigt, ist der erste Arbeitstag in die Berechnung des Ablaufs einer vertraglich vereinbarten Probezeit voll einzubeziehen, auch wenn der schriftliche Arbeitsvertrag erst am Tage der Arbeitsaufnahme nach Arbeitsbeginn unterzeichnet wird (§ 187 Abs. 2 BGB iVm. § 188 Abs. 2 BGB).
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BGH, 07.03.2002 - IX ZR 223/01
1. Ein Pfandrecht des Kreditinstituts, das aufgrund Nr. 14 Abs. 1 AGB-Banken an Zahlungseingängen für einen Kunden in den letzten drei Monaten vor dem Eröffnungsantrag gegen diesen entsteht, ist als inkongruente Sicherung anfechtbar.
2. Verrechnungen im Kontokorrent sind kongruent, soweit die Bank ihren Kunden (späteren Insolvenzschuldner) vereinbarungsgemäß wieder über die Eingänge verfügen läßt, insbesondere eine Kreditlinie offen hält. Ob der Kunde sie voll ausnutzt, ist unerheblich.
3. Die Rückführung eines von der Bank bewilligten, ungekündigten Kredits in der Zeit der wirtschaftlichen Krise des Schuldners (Kunden) ist auch dann inkongruent, wenn sie durch Saldierung im Kontokorrent erfolgt.
4. Stellt eine Bank Zahlungseingänge ins Kontokorrent ein, kann in dem Umfang ein unanfechtbares Bargeschäft vorliegen, in dem sie ihren Kunden (Schuldner) wieder über den Gegenwert verfügen läßt. Ob der Schuldner den vereinbarten Kreditrahmen voll ausnutzt, ist grundsätzlich unerheblich.
InsO § 130, § 131, § 142; AGB-Banken Nr. 14 Abs. 1; AGB-Sparkassen Nr. 21 Abs. 1
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BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 126/00 R
Kein Aufwendungsersatzanspruch des Geldinstituts für Rücküberweisung von Rentenleistungen nach dem Tod des Versicherten - Verfassungsmäßigkeit
Überweist das Geldinstitut auf Aufforderung des Rentenversicherungsträgers die nach dem Tod des Versicherten geleisteten Rentenbeträge zurück, so steht ihm kein Anspruch auf Ersatz seiner Aufwendungen zu.
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BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99
Wer eine Eigentumswohnung auf Grund eines formnichtigen Kaufvertrages als Käufer besitzt, schuldet jedenfalls ab Rechtshängigkeit Nutzungsersatz, wenn über das Vermögen des Verkäufers das Konkursverfahren eröffnet wurde; eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die auf vorkonkurslichen Kaufpreiszahlungen des Käufers beruhen, ist ausgeschlossen.
BGB §§ 987 Abs. 2, 313, 812, 818 Abs. 4; KO §§ 17, 21, 55 Satz 1 Nr. 1
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BGH, 17.07.2001 - X ZR 71/99
a) Im Rahmen von Schadensersatzansprüchen nach § 326 BGB trifft die Beweislast für Ersparnisse des Gläubigers grundsätzlich den Schuldner.
b) Eine auf Nichterfüllung gestützte Schadensersatzforderung nach § 326 BGB ist, soweit mit ihr als Schaden die infolge des Schadensersatzverlangens untergegangene Vergütungsforderung für tatsächlich erbrachte Leistungen verfolgt wird, umsatzsteuerrechtlich der auf die steuerbare Leistung zu stützenden Vergütungsforderung gleich zu erachten und stellt damit selbst steuerbaren Umsatz dar.
BGB § 326 A; UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1
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BGH, 05.04.2001 - IX ZR 216/98
1. Hat der Gemeinschuldner eine Forderung sicherungshalber abgetreten, kann die Aufrechnung ihres Schuldners mit einem Gegenanspruch dennoch die Konkursgläubiger benachteiligen.
2. Verkauft der spätere Gemeinschuldner (innerhalb von zehn Tagen vor einem Eröffnungsantrag) ohne vorherige rechtliche Verpflichtung einem Gläubiger Ware, so ist die gegenüber der daraus resultierenden Kaufpreisforderung hergestellte Aufrechnungslage inkongruent.
KO § 29, § 30 Nr. 2
