Rechtsprechung zu § 394 BGB
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BGH, 09.12.1999 - IX ZR 194/99
Tatbestand: Der Kläger ist Verwalter in der am 7. April 1997 eröffneten Gesamtvollstreckung über das Vermögen der Sch. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin), der die beklagte Bank einen Kontokorrentkredit gewährt hatte. Am 17. November 1995 trat die Schuldnerin der Beklagten zur Sicherung aller Ansprüche ...
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BAG, 19.12.2006 - 9 AZR 230/06
Altersteilzeit - Insolvenzsicherung
Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz nur noch darüber, ob die Beklagte verpflichtet ist, das vom Kläger während der Arbeitsphase seines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses bei der Beklagten erarbeitete Wertguthaben für einen Zeitraum von 16 Monaten abzusichern.
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BGH, 14.12.2006 - IX ZR 102/03
a) § 91 InsO ist im Falle der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung mit den Sicherungsmaßnahmen des § 21 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 InsO nicht entsprechend auf die Zeit zwischen Eröffnungsantrag und Insolvenzeröffnung anwendbar.
b) Das gesetzliche Vermieterpfandrecht an eingebrachten pfändbaren Sachen des Mieters entsteht mit der Einbringung, auch soweit es erst künftig entstehende Forderungen aus dem Mietverhältnis sichert (Bestätigung von BGH, Urt. v. 20. März 1986 - IX ZR 42/ 85, WM 1986, 720, 721).
c) Das der Sicherung des Mietzinsanspruchs dienende Vermieterpfandrecht kann insolvenzrechtlich nicht in weiterem Umfang angefochten werden als die Mietzinszahlung selbst. Dem Vermieter steht deshalb in der Insolvenz des Mieters ein anfechtungsfreies Absonderungsrecht zu, soweit die von dem Pfandrecht erfassten Gegenstände bereits vor der Krise eingebracht wurden.
InsO §§ 91 Abs. 1, § 130 Abs. 1, § 140 Abs. 1, Abs. 3; BGB § 562
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BGH, 07.11.2006 - X ZR 184/04
a) Der Anspruch auf Rückgewähr des Geschenks wegen Notbedarfs setzt nur voraus, dass die Schenkung überhaupt vollzogen ist und dass der Schenker nach Abschluss des Schenkungsvertrags außerstande ist, seinen angemessenen Unterhalt zu bestreiten und die in § 528 Abs. 1 BGB genannten Unterhaltspflichten zu erfüllen. Es kommt nicht darauf an, ob der Notbedarf vor oder nach Vollziehung der Schenkung entstanden ist.
b) Sofern das Geschenk werthaltig ist, wird der Rückgewähranspruch nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Schenker das Geschenk zeitweise jedenfalls nicht ohne weiteres zur Unterhaltssicherung verwenden kann.
c) Der Rückgewähranspruch ist nur unter den Voraussetzungen des § 852 Abs. 2 ZPO der Pfändung nicht unterworfen.
d) Die Kenntnis der Überleitungsvoraussetzungen steht der Aufrechnung des Beschenkten gegenüber dem Sozial- oder Jugendhilfeträger mit einem Schadensersatzanspruch gegen den Schenker nicht entgegen, wenn der Gegenanspruch entstanden ist, bevor der Beschenkte Kenntnis von der Überleitungsanzeige erhalten hat.
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BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05
Dienstreise - Arbeitszeit
Die Wegezeiten (Dauer der Hin- und Rückfahrt) einer Dienstreise gelten nicht als Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG, wenn der Arbeitgeber lediglich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt.
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BGH, 15.03.2006 - VIII ZR 120/04
Wird mit Ansprüchen gegen monatlich fällige Ruhegehaltsansprüche aufgerechnet, kann dies nur die Wirkung haben, dass Pensionsansprüche, die im Zeitpunkt der Aufrechnungserklärung bereits fällig sind oder in den darauf folgenden sechs Monaten fällig werden, erlöschen (Anschluss an BGH, Urteil vom 28. Oktober 1971 - II ZR 49/ 70, NJW 1972, 154). Dies gilt unabhängig vom Anlass für die eingegangene Pensionsverpflichtung und von deren rechtlicher Einordnung.
Macht der Käufer einer Kommanditeinlage Erfüllungsansprüche aus einer vom Verkäufer abgegebenen Garantieerklärung hinsichtlich der wirtschaftlichen Verhältnisse des Unternehmens geltend, kann ein Nichterfüllungsschaden des Käufers im Garantiefall nur darin bestehen, dass die erworbenen Anteile an der übernommenen Gesellschaft weniger wert sind, als wenn sich die Garantiezusage als richtig erwiesen hätte.
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BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03
Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes - Schadensersatzanspruch für die Kosten der Hinzuziehung eines Prozessbevollmächtigten am Arbeitsgericht
Tatbestand: Die Parteien streiten über Entgeltansprüche des Klägers, zur Aufrechnung gestellte Schadensersatzansprüche der Beklagten und eine entsprechende Widerklage.
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BAG, 18.01.2005 - 3 AZR 137/04
Anrechnung von Restübergangsgeld auf die Betriebsrente
Tatbestand: Die Parteien streiten im Revisionsverfahren nur noch darüber, ob der Beklagte das dem Kläger bei seinem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Arbeitsverhältnis gezahlte sog. Restübergangsgeld auf die ihm zustehende betriebliche Altersversorgung anrechnen darf.
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BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 17/04
Beihilfeansprüche nordrhein-westfälischer Landes- und Kommunalbeamter für Aufwendungen im Krankheitsfall sind für Gläubiger jedenfalls dann unpfändbar, wenn ihre Forderung nicht dem konkreten Beihilfeanspruch zugrunde liegt (keine Anlaßforderung) und dessen Anlaßgläubiger noch nicht befriedigt sind.
ZPO § 850a Nr. 5, § 850b Abs. 1 Nr. 4, § 851 Abs. 1; NRW BG § 88
