Rechtsprechung zu § 394 BGB
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BAG, 24.04.2002 - 10 AZR 42/01

Gerichtliche Zuständigkeit für die Zusammenrechnung von Arbeitseinkommen bei Abtretung

Die Arbeitsgerichte als Prozeßgerichte für den Streit über abgetretene Arbeitsentgeltforderungen sind nicht befugt, bei der Ermittlung der pfändbaren Anteile dem beim beklagten Arbeitgeber erzielten Einkommen Einkünfte bei anderen Arbeitgebern oder Rentenversicherungsträgern hinzuzurechnen.

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BAG, 12.04.2002 - 2 AZR 740/00

Betriebsbedingte Kündigung - Unternehmerentscheidung

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung.

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BAG, 13.02.2002 - 5 AZR 470/00

Entgeltfortzahlung - flexible Arbeitszeit - Arbeitszeitkonto

Eine betriebliche Regelung zur flexiblen Verteilung der Arbeitszeit, nach der die sich in der Phase der verkürzten Arbeitszeit ergebende Zeitschuld nur durch tatsächliche Arbeitsleistung, nicht aber bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit in der Phase der verlängerten Arbeitszeit ausgeglichen wird, verstößt gegen das Lohnausfallprinzip des § 4 Abs. 1 EFZG (Juris: EntgFG).

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BAG, 29.08.2001 - 4 AZR 337/00

Tarifvertrag: Auslegung

Ziff 13 Manteltarifvertrag für die holz- und kunststoffverarbeitende Industrie im nordwestdeutschen Raum der Bundesrepublik Deutschland - MTN - vom 24. Januar 1997 ändert § 622 Abs. 1 BGB ab, indem die Grundkündigungsfrist abweichend geregelt wird; im übrigen wird auf das Gesetz verwiesen. Eine im Arbeitsvertrag vereinbarte beiderseitige längere Kündigungsfrist ist einzuhalten; sie verstößt nicht gegen das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG.

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BAG, 28.08.2001 - 9 AZR 611/99

Pfändbarkeit der Urlaubsabgeltung

Das Urlaubsentgelt ist Arbeitsentgelt, das der Arbeitgeber für die Zeit des Urlaubs fortzahlt. Es ist ebenso wie anderes Arbeitsentgelt pfändbar. Das gilt auch für das Entgelt, das der Arbeitgeber bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses als Abgeltung nach § 7 Abs. 4 BUrlG zahlt.

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BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 90/00

Rückzahlung einer Zuwendung

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Klägerin, eine tarifliche Sonderzuwendung zurückzuzahlen.

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BAG, 13.12.2000 - 5 AZR 334/99

Lohneinbehalt wegen negativen Arbeitskontos

Ein negatives Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto stellt einen Lohn- oder Gehaltsvorschuß des Arbeitgebers dar. Kann allein der Arbeitnehmer darüber entscheiden, ob und in welchem Umfang das negative Guthaben entsteht, hat er es im Falle der Vertragsbeendigung bei nicht rechtzeitigem Zeitausgleich finanziell auszugleichen. Dazu darf der Arbeitgeber eine Verrechnung mit Vergütungsansprüchen vornehmen.

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BAG, 20.06.2000 - 9 AZR 405/99

Urlaubserteilung - Rückrufrecht des Arbeitgebers

Das Urlaubsentgelt als Arbeitsentgelt, das während des Urlaubs des Arbeitnehmers gezahlt wird, ist ebenso wie dieses und im gleichen Umfang pfändbar (Fortführung BAG 11. Januar 1990 - 8 AZR 440/ 88 - BAGE 64, 6 - AP TVG § 4 Gemeinsame Einrichtungen Nr. 11 = EzA TVG § 4 Bauindustrie Nr. 57).

Hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zur Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub (§ 1 BUrlG) freigestellt, kann er den Arbeitnehmer nicht aufgrund einer Vereinbarung aus dem Urlaub zurückrufen. Eine solche Abrede verstößt gegen zwingendes Urlaubsrecht und ist rechtsunwirksam (§ 13 BUrlG).

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BAG, 25.01.2000 - 9 AZR 144/99

Kürzung einer Überbrückungszahlung wegen Erstattung von Arbeitslosengeld an das Arbeitsamt

Der Arbeitgeber kann mit einem Arbeitnehmer in einem Aufhebungsvertrag rechtswirksam vereinbaren, daß er gegen ihn einen Anspruch auf Rückforderung einer Überbrückungszahlung hat, soweit er Erstattungsleistungen nach § 128 AFG an das Arbeitsamt erbringt; eine solche Vereinbarung ist nicht nach § 32 SGB I nichtig (Fortführung und Abgrenzung zu BAG 22. Juni 1989 - 8 AZR 761/ 87 - EzA AFG § 128 Nr. 2).

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BGH, 20.01.2000 - IX ZR 58/99

Nach § 10 Abs. 1 Nr. 4 GesO können auch Rechtshandlungen von Gläubigern angefochten werden.

GesO § 10

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