Rechtsprechung zu § 407 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

31
von
51
BGH, 11.10.2005 - XI ZR 85/04

a) § 55 Abs. 2 Satz 3 BNotO enthält eine absolut wirkende Verfügungsbeschränkung. Überweisungsaufträge eines gemäß § 54 Abs. 1 Nr. 2 BNotO vorläufig seines Amtes enthobenen Notars sind deshalb unabhängig von der Kenntnis oder dem Kennenmüssen des beauftragten Kreditinstituts gemäß § 134 BGB unwirksam.

b) Blanko unterschriebene Überweisungsaufträge eines Notars sind nicht gemäß § 54 b Abs. 3 Satz 1 BeurkG i. V. mit § 134 BGB unwirksam.

BNotO § 55 BeurkG § 54 b

Volltext bei lexetius.com

32
von
51
BGH, 22.09.2005 - VII ZR 152/05

Verlangt der Unternehmer vom Besteller Sicherheit nach § 648 a BGB, so stellt die Abtretung der durch Bürgschaft gesicherten Werklohnforderung des Bestellers gegen seinen Auftraggeber an den Unternehmer keine hinreichende Sicherheitsleistung dar.

BGB § 648 a Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

33
von
51
BGH, 19.09.2005 - II ZR 372/03

a) Eine in dem EFTA-Staat Fürstentum Liechtenstein nach dessen Vorschriften wirksam gegründete Kapitalgesellschaft ist in einem anderen Vertragsstaat des EWR-Abkommens auf der Grundlage der darin garantierten Niederlassungsfreiheit (Art. 31 EWR) - unabhängig von dem Ort ihres tatsächlichen Verwaltungssitzes - in der Rechtsform anzuerkennen, in der sie gegründet wurde.

b) Eine liechtensteinische Aktiengesellschaft ist daher befugt, ihre vertraglichen Rechte in der Bundesrepublik Deutschland geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.

ZPO § 50; EWR Art. 31

Volltext bei lexetius.com

34
von
51
BVerwG, 21.03.2005 - 7 C 13.04

Vollstreckungsabwehrklage; Vollstreckungsgegenklage; Kostenfestsetzungsbeschluss; gerichtlicher Vergleich; abweichende Kostenvereinbarung; Einwendungsausschluss; Vertretungsmacht von Behördenbediensteten.

Mit der Vollstreckungsabwehrklage gegen einen - aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ergangenen - Kostenfestsetzungsbeschluss kann eingewandt werden, vor Abschluss des Vergleichs sei außergerichtlich eine davon abweichende Vereinbarung über die Kosten getroffen worden.

Mitarbeiter einer Behörde, die bevollmächtigt sind, diese zu vertreten, verlieren ihre Vollmacht nicht, wenn der Behördenleiter einem Rechtsanwalt Prozessvollmacht erteilt.

VermG § 37 Abs. 2; VwGO §§ 164 und 167 Abs. 1; ZPO § 767; BGB § 164 Abs. 1, § 167 Abs. 1 und § 168

Volltext bei lexetius.com

35
von
51
BGH, 13.10.2004 - I ZR 249/01

Eine Auslegung, wonach ein zwischen dem Gläubiger und einem Gesamtschuldner anläßlich einer Teilleistung vereinbarter Erlaß gemäß § 423 BGB zur Folge hat, daß der Gläubiger die Teilleistung dem Schuldner im Hinblick auf eine diesem günstige Haftungsverteilung im Innenverhältnis der Gesamtschuldner zurückzugewähren hat, widerspricht dem Gebot, daß Verträge nach beiden Seiten hin interessengerecht auszulegen sind.

BGB § 423

Volltext bei lexetius.com

36
von
51
BGH, 03.12.2003 - XII ZR 238/01

Zu den Voraussetzungen einer wirksamen Hinterlegung.

BGB § 372 Satz 2

Volltext bei lexetius.com

37
von
51
BGH, 23.10.2003 - IX ZR 10/02

Ein Anspruch aus § 104 VglO ist nur begründet, wenn und soweit der Zwangsvollstreckungsgläubiger durch den Zugriff auf Kosten der Masse etwas erlangt und dadurch im Sinne des § 812 Abs. 1 Satz 2 BGB ungerechtfertigt bereichert ist. Der Zugriffsgegenstand, auf den sich die Sperrwirkungen beziehen sollen, muß mithin zu dem Vermögen gehört haben, über welches der Anschlußkonkurs eröffnet wurde.

VglO § 104

Volltext bei lexetius.com

38
von
51
BGH, 23.09.2003 - VI ZR 335/02

a) Die Voraussetzungen der Verantwortlichkeit nach § 5 Abs. 2 TDG in der Fassung vom 22. Juli 1997 (BGBl. I 1870) sind als anspruchsbegründende Merkmale für eine Haftung des fremde Inhalte anbietenden Internetproviders nach § 823 BGB anzusehen.

b) Die Bestimmung des § 5 Abs. 2 TDG a. F. hat an dem allgemeinen Grundsatz nichts geändert, daß der Kläger bei einer deliktischen Haftungsgrundlage grundsätzlich alle Umstände darzulegen und zu beweisen hat, aus denen sich die Verwirklichung der einzelnen Tatbestandsmerkmale ergibt.

BGB § 823

Volltext bei lexetius.com

39
von
51
BGH, 24.07.2003 - IX ZR 333/00

1. Erklärt der Treuhänder im vereinfachten Insolvenzverfahren dem Schuldner, er erkenne das Absonderungsrecht eines Dritten an der vom Schuldner gerichtlich geltend gemachten Forderung an und werde deshalb insoweit keine Verwertung vornehmen, bringt er damit in der Regel zum Ausdruck, daß er die Aufnahme des unterbrochenen Rechtsstreits ablehnt.

2. Erhält der Gläubiger vom Kreditinstitut seines Vertragspartners eine Bürgschaft zur Sicherung einer vertraglich geschuldeten Anzahlung, soll die Sicherheit jedoch erst in Kraft treten, wenn die Anzahlung bei der Bank "bedingungslos und auflagenfrei" eingegangen ist, kommt zwischen Gläubiger und Kreditinstitut ein Treuhandauftrag zustande, wenn der Gläubiger dem Kreditinstitut die Auflage erteilt, die Auszahlung dürfe erst nach Freigabe durch ihn erfolgen, und das Kreditinstitut die geleistete Zahlung nicht zurückweist.

InsO § 85 Abs. 2, § 313 Abs. 3 Satz 1; ZPO § 240 Satz 1; BGB §§ 765, 662

Volltext bei lexetius.com

40
von
51
BGH, 07.07.2003 - II ZR 271/00

Zur Auslegung einer Abtretungsvereinbarung in bezug auf künftige Forderungen des Zedenten aus einem Rechtsverhältnis mit dem Schuldner.

BGB § 398; KO § 54

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5 6
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht