Rechtsprechung zu § 410 BGB
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BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt den Eintritt des Verzugs nur aus, wenn es von dem Schuldner geltend gemacht wird.

BGB § 410 Abs. 1

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BSG, 24.05.2006 - B 11a AL 49/05 R

Rücknahme der Arbeitslosenhilfebewilligung für die Vergangenheit - Bedürftigkeitsprüfung - Vermögensverwertung - Sparguthaben - verdecktes Treuhandkonto - Beweislast

Tatbestand: Die Beteiligten streiten wegen der Aufhebung der Bewilligung und Rückforderung von Arbeitslosenhilfe (Alhi) in Höhe von jetzt noch 55. 030, 45 DM (28. 136, 62 EUR).

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BAG, 11.03.1999 - 2 AZR 427/98

1. Wird eine Kündigung gegenüber einem Arbeitnehmer mangels Vorlage der Vollmacht des Kündigenden erst nach Ablauf der dreiwöchigen Klagefrist des § 4 KSchG gemäß § 174 Satz 1 BGB zurückgewiesen, so ist dies jedenfalls nicht mehr unverzüglich i. S. d. § 121 Abs. l BGB (im Anschluß an BAG, Urteil vom 30. 05. 1978 - 2 AZR 633/ 76 - EzA § 174 BGB n. F. Nr. 2 = AP Nr. 2 zu § 174 BGB).

2. Sinn und Zweck des tariflichen Alterskündigungsschutzes - hier § 53 Abs. 3, § 55 Abs. l BAT - erfordern es im Falle einer allein noch möglichen außerordentlichen, fristlosen Kündigung, dem altersgesicherten Arbeitnehmer zur Vermeidung eines Wertungswiderspruchs eine der fiktiven Kündigungsfrist entsprechende Auslauffrist einzuräumen, wenn einem vergleichbaren Arbeitnehmer ohne gesteigerten Kündigungsschutz bei gleicher Sachlage nur fristgerecht gekündigt werden könnte (Weiterentwicklung der Rechtsprechung in BAG, Urteil vom 14. 11. 1984 - 7 AZR 474/ 83 - EzA 626 BGB n. F. Nr. 93 = AP Nr. 83 zu § 626 BGB).

3. Zur Notwendigkeit der Personalratsbeteiligung bei der außerordentlichen Kündigung eines angestellten außerplanmäßigen Professors.

BGB § 174, § 626; BAT § 53 Abs. 3, §§ 54, 55; HPVG § 66, § 77 Abs. 4, § 97

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