Rechtsprechung zu § 426 BGB
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BGH, 08.05.2001 - VI ZR 208/00

Zum Begriff der Verhandlungen im Sinne des § 852 Abs. 2 BGB.

BGB § 852 Abs. 2

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BGH, 19.04.2000 - XII ZR 62/98

Zur Frage der Teilhabe eines Ehegatten an Guthaben auf dem Sparkonto des anderen Ehegatten, wenn beide darauf Mittel angespart haben, sowie zur Frage eines Auskunftsanspruches über die Verwendung dieser Mittel nach der Trennung (Anschluß an BGH, Urteil vom 7. April 1966 II ZR 275/ 63 FamRZ 1966, 442).

BGB §§ 430, 741 ff., 1375 Abs. 2, 1379, 1384

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BFH, 12.04.2000 - XI R 127/96

Überlässt der geschiedene Ehemann seiner Ehefrau, die beide Miteigentümer eines Einfamilienhauses sind, aufgrund einer Unterhaltsvereinbarung das Haus zur alleinigen Nutzung, so kann er den Mietwert seines Miteigentumsanteils als Sonderausgabe i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG absetzen.

Auch die verbrauchsunabhängigen Kosten für den Miteigentumsanteil der geschiedenen Ehefrau, welche der Ehemann nach der Unterhaltsvereinbarung trägt, sind Sonderausgaben.

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 1; BewG § 15 Abs. 2

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BGH, 21.03.2000 - IX ZR 39/99

Zur Wirkung eines Prozeßvergleichs, in dem die Forderung gegen einen Gesamtschuldner für erledigt erklärt wird, auf den Anspruch des Gläubigers gegen einen anderen Gesamtschuldner.

BGB §§ 423, 425 Abs. 1, 779

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BGH, 01.03.1999 - II ZR 312/97

a) Eine der Organgesellschaft vom Organträger als herrschendem Unternehmen im Rahmen der sogenannten gewerbesteuerlichen Organschaft auferlegte Umlage in Höhe der von ihr als nicht abhängiger Gesellschaft hypothetisch zu entrichtenden Gewerbesteuer kann mangels umlagefähigen Steueraufwands des Organträgers die Zufügung eines Nachteils i. S. der §§ 311 ff. AktG darstellen.

b) Gleicht das herrschende Unternehmen den der Organgesellschaft durch die auferlegten Umlagezahlungen im Umfang der Nichtentstehung der Gewerbesteuer entstandenen Nachteil nicht bis zum Ende des Geschäftsjahres tatsächlich oder durch Gewährung eines Rechtsanspruchs auf Rückzahlung unter Anwendung einer betriebswirtschaftlichen Grundsätzen entsprechenden Verteilungsmethode aus, so ist sie dieser zum Schadensersatz nach § 317 AktG verpflichtet.

c) Ist in den Tatsacheninstanzen eine Stufenklage wegen (vermeintlichen) Nichtbestehens eines Leistungsanspruchs unabhängig von dem Stufenverhältnis insgesamt abgewiesen worden, so kann das Revisionsgericht gemäß § 565 Abs. 3 Nr. 1 ZPO nicht nur ein abänderndes Teilurteil über Rechnungslegung erlassen, sondern zugleich durch Grundurteil zum Leistungsanspruch jedenfalls dann entscheiden, wenn ein solcher in irgendeiner Höhe bereits zu diesem Zeitpunkt unabhängig von der Rechnungslegung feststeht.

AktG 1965 §§ 311, 317; ZPO §§ 254, 301, 304, 565 Abs. 3 Nr. 1

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BGH, 17.12.1998 - VII ZR 243/97

a) Der Haftungsausschluß zugunsten des Auftraggebers betrifft auch das Verhältnis von Haupt- und Subunternehmer.

b) Die Regelung ist dahin zu verstehen, daß eine Alleinhaftung des Auftragnehmers nicht in Frage kommt, wenn der Auftraggeber grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt hat.

c) In dieser Auslegung ist die Regelung für den kaufmännischen Verkehr mit § 9 AGBG vereinbar.

VOB/ B § 10 Nr. 2 Abs. 2; AGBG § 9

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BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R

Ermächtigter Krankenhausarzt - ambulante Leistungen außerhalb der Ermächtigung - unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz gegenüber Vertragsarzt - Prozeßführungsbefugnis - ausgeschiedener Praxispartner

Erbringt ein Krankenhausarzt außerhalb seiner wirksamen Ermächtigung ambulant Leistungen an Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung, so verstößt er gegen § 116 SGB 5 und handelt unter den Voraussetzungen des § 1 UWG wettbewerbswidrig; er ist einem Vertragsarzt zum Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

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BVerfG, 13.08.1998 - 1 BvL 25/96

Gründe: I. Die Richtervorlage betrifft die Verfassungsmäßigkeit des § 828 Abs. 2 BGB.

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