Rechtsprechung zu § 427 BGB
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BGH, 25.10.2000 - VIII ZR 326/99

Zur Anwendbarkeit des § 284 Abs. 2 BGB auf eine Leistung, für die durch einen genehmigungsbedürftigen Vertrag eine Zeit nach dem Kalender bestimmt ist.

BGB § 284 Abs. 2

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BFH, 11.05.2000 - VII B 217/99

Gründe: Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) hat im Juli 1991 zusammen mit der X-GmbH die Gründung der Y-GmbH vereinbart, die alsbald geschäftlich tätig wurde. Zum Abschluss eines schriftlichen Gesellschaftsvertrages und der Eintragung der Y-GmbH im Handelsregister ist es nicht gekommen; ...

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BSG, 08.12.1999 - B 12 KR 10/98 R

Gründe: I. Streitig ist die Haftung eines Gesellschafters für Beitragsschulden der Vor-GmbH.

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BGH, 30.11.1999 - X ZR 129/96 - Vergleichsempfehlung

a) Im Rahmen des ihm erteilten Auftrags treffen den Patentanwalt grundsätzlich die gleichen Aufklärungs- und Beratungspflichten, wie sie für einen Rechtsanwalt gelten.

b) Der Patentanwalt verletzt seine Pflichten aus dem Anwaltsvertrag, wenn er seinem Mandanten gegenüber erklärt, dessen Patent werde mit Sicherheit für nichtig erklärt werden, wenn eine solche Prognose objektiv zumindest zweifelhaft ist.

c) Hat der Mandant wegen dieser Erklärung einen für ihn ungünstigen Vergleich abgeschlossen, kann ihm der Patentanwalt zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn das Patent bei hypothetischer Fortführung des Nichtigkeitsverfahrens der Nichtigkeitsklage standgehalten hätte.

BGB § 675

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BGH, 27.09.1999 - II ZR 371/98

Für die im Namen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts begründeten Verpflichtungen haften die Gesellschafter kraft Gesetzes auch persönlich. Diese Haftung kann nicht durch einen Namenszusatz oder einen anderen, den Willen, nur beschränkt für diese Verpflichtungen einzustehen, verdeutlichenden Hinweis beschränkt werden, sondern nur durch eine individualvertragliche Vereinbarung ausgeschlossen werden.

BGB §§ 705, 714

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