Rechtsprechung zu § 433 BGB
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99
BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

Zur Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen.

AGBG § 9 Ba, Ca, Cc, Cf, Cg, Ci, Cj, § 11 Nr. 10 e, § 11 Nr. 10 f

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92
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99
BGH, 15.09.2000 - V ZR 420/98

Die Gemeinde, der ein Wiederkaufsrecht zu dem vom Gutachterausschuß ermittelten Wert des verkauften Grundstücks zusteht, hat den Käufer aufzuklären, wenn dieser im zutage getretenen Irrtum über die Wertverhältnisse den Wiederkauf durch notariellen Vertrag zu einem auffällig unter dem Wert liegenden Preis anbietet.

BGB §§ 242, 497

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93
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99
BGH, 14.06.2000 - VIII ZR 73/99

Zur Frage einer stillschweigenden Eigenschaftszusicherung beim Kauf gebrauchter Wärmetauscher.

BGB § 459 Abs. 2

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94
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99
BGH, 21.01.2000 - V ZR 387/98

Erfüllt ein Verkäufer nicht die Pflicht, das Eigentum an dem gekauften Gegenstand frei von Rechten Dritter zu übertragen, so liegt kein Fall der Teilerfüllung im Sinne des § 325 Abs. 1 Satz 2 BGB vor, sondern ein Fall der (vollständigen) Nichterfüllung.

BGB § 325 Abs. 1 Satz 2

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95
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99
BGH, 14.01.2000 - V ZR 269/98

Mit einem Pfändungsbeschluß über den "Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung" eines notariellen Kaufvertrages wird nicht der Anspruch des Schuldners gegen den Drittschuldner auf Zahlung des Kaufpreises aus diesem Vertrag erfaßt.

ZPO § 829

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96
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99
BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98

a) Auch beim Kauf von Standard-Software ist die Kaufsache mangels anderweiter Vereinbarung dann "abgeliefert", wenn sie vom Verkäufer in Erfüllungsabsicht derart in den Machtbereich des Käufers gebracht wird, daß dieser sie auf das Vorhandensein von Mängeln untersuchen kann.

b) Haben die Parteien eines beiderseitigen Handelskaufs vereinbart, daß die fehlerhafte Ware vom Verkäufer nachgebessert werden soll, so hat der Käufer nach Beendigung der Nachbesserungsarbeiten zur Erhaltung seiner Rechte die Kaufsache unverzüglich erneut zu untersuchen und etwa verbliebene oder auch neue Mängel wiederum unverzüglich zu rügen.

HGB § 377, BGB § 477

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97
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99
BGH, 17.11.1999 - VIII ZR 326/97

Zur Frage der Wirksamkeit einer in einem formularmäßigen Kraftfahrzeug-Händlervertrag enthaltenen Klausel, in der sich der Kraftfahrzeug-Importeur das Recht zum "Rückkauf" der an den Vertragshändler verkauften und gelieferten Kraftfahrzeuge vorbehält.

AGBG § 9 (Ba, Ci)

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98
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99
BGH, 25.06.1999 - V ZR 190/98

Der Verkäufer eines Grundstücks kann seinen Schadensersatzanspruch nach § 326 BGB nicht in der Weise berechnen, daß er dem Käufer die Grundstücksübereignung anbietet, um als Mindestschaden den Kaufpreis zu liquidieren. Dies gilt auch, wenn im Kaufvertrag schon die Auflassung erklärt worden ist, der Käufer aber bisher (entspr. der Regelung im Vertrag) noch nicht als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

BGB § 326 Eb

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99
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99
BGH, 10.02.1999 - VIII ZR 314/97

Zur Darlegungs- und Beweislast bei Anwendung der bereicherungsrechtlichen Saldotheorie.

BGB § 818 Abs. 3

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