Rechtsprechung zu § 455 BGB
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BGH, 17.03.2004 - VIII ZR 265/03

Bei einem Kauf auf Probe beginnt die Widerrufsfrist des Verbrauchers nach § 312 d BGB nicht vor dem Zeitpunkt, in dem der Kaufvertrag durch Billigung für diesen bindend geworden ist.

BGB § 312 d, § 355, § 455

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BGH, 16.05.2002 - III ZR 330/00

Zum Anspruch des Sicherungsnehmers (Darlehensgebers) gegen den Vorbehaltsverkäufer (Warenlieferanten) auf Auskehrung des aus der Verwertung von Sicherheiten erzielten Übererlöses.

BGB § 455 in der bis zum 31. 12. 2001 geltenden Fassung

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BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

a) Der Anwalt muss dem Mandanten nicht notwendig eine vollständige rechtliche Analyse, sondern allein die Hinweise liefern, die ihm im Hinblick auf die aktuelle Situation und sein konkretes Anliegen die notwendige Entscheidungsgrundlage vermitteln. Erscheint unter mehreren rechtlich möglichen Alternativen die eine deutlich vorteilhafter als die andere, hat der Anwalt darauf hinzuweisen und eine entsprechende Empfehlung zu erteilen.

b) Nach Art und Umfang des Mandats kann eine eingeschränkte Belehrung ausreichend sein, etwa bei besonderer Eilbedürftigkeit oder bei einem Aufwand, der außer Verhältnis zum Streitgegenstand steht. Inhalt und Umfang der Aufklärung haben sich nach den erkennbaren Interessen des Mandanten zu richten.

c) Zur Prüfung der Handlungsalternativen, die sich dem Auftraggeber bei pflichtgemäßer Beratung stellen, müssen deren jeweilige Rechtsfolgen miteinander und mit den Handlungszielen des Mandanten verglichen werden (Fortführung von BGH, Urt. v. 13. Januar 2005 - IX ZR 455/ 00, WM 2005, 1615, 1616; v. 21. Juli 2005 - IX ZR 49/ 02, WM 2005, 2110, 2111).

d) Dem Mandanten, der einen richtigen Vorschlag des Anwalts ablehnt, kommt im Haftungsprozess die Vermutung beratungsgemäßen Verhaltens nicht zugute (Fortführung von BGHZ 123, 311, 319).

BGB §§ 249, 675; ZPO § 287

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BGH, 27.03.2008 - IX ZR 220/05

Überträgt der Vorbehaltsverkäufer das Eigentum an der Kaufsache auf eine Bank, die für den Käufer den Erwerb finanziert, kann die Bank das vorbehaltene Eigentum in der Insolvenz des Käufers nicht aussondern; sie ist vielmehr wie ein Sicherungseigentümer lediglich zur abgesonderten Befriedigung berechtigt.

InsO §§ 47, 51 Nr. 1; BGB § 449

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BGH, 21.09.2005 - VIII ZR 284/04

Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Versandhandelsunternehmens gegenüber Verbrauchern verwendete Klausel "Sollte ein bestimmter Artikel nicht lieferbar sein, senden wir Ihnen in Einzelfällen einen qualitativ und preislich gleichwertigen Artikel (Ersatzartikel) zu." ist unter Berücksichtigung der sich daran anschließenden Sätze "Auch diesen können Sie bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen zurückgeben. Sollte ein bestellter Artikel oder Ersatzartikel nicht lieferbar sein, sind wir berechtigt, uns von der Vertragspflicht zur Lieferung zu lösen; …" gemäß §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4 BGB unwirksam.

BGB §§ 307 Abs. 1, 308 Nr. 4

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BGH, 27.09.2000 - VIII ZR 155/99

Zur Wirksamkeit von Neuwagen-Verkaufsbedingungen.

AGBG § 9 Ba, Ca, Cc, Cf, Cg, Ci, Cj, § 11 Nr. 10 e, § 11 Nr. 10 f

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BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/99 R

Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

Gründe: I. Streitig ist der monatliche Wert des Rechts des Klägers auf eine Altersrente.

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BSG, 16.12.1999 - B 4 RA 49/98 R

Vorlagebeschluß an das BVerfG - Fremdrentenrecht - Verfassungsmäßigkeit der Entgeltpunktekürzung durch das WFG

Gründe: I. Streitig ist der Wert des subjektiven Rechts der Klägerin auf Altersrente.

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