Rechtsprechung zu § 47 BGB
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BVerwG, 03.12.2004 - 6 A 10.02

Vereinsverbot; Beeinträchtigung des Gedankens der Völkerverständigung; mittelbare Unterstützung von Gewalt durch finanzielle Zuwendungen; Beschlagnahme und Einziehung des Vermögens "in der Regel"; Absehen von der Einziehung des Vermögens.

Ein Verein richtet sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung im Sinne von § 3 Abs. 1 Satz 1 VereinsG i. V. m. Art. 9 Abs. 2 GG, wenn er durch finanzielle Zuwendungen über einen langen Zeitraum und in beträchtlichem Umfang eine Gruppierung unterstützt, die Gewalt in das Verhältnis von Völkern hineinträgt, und wenn die dadurch eintretende Beeinträchtigung des friedlichen Miteinanders der Völker von einem entsprechenden Willen des Vereins getragen ist.

GG Art. 9 Abs. 2, Art. 14 Abs. 1 Satz 1 und Satz 2; VereinsG § 3 Abs. 1 Satz 1, § 3 Abs. 1 Satz 2, § 11 Abs. 4 Satz 1; BGB §§ 47 ff.; VwVfG § 28 Abs. 2 Nr. 1

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BGH, 16.12.2004 - III ZR 179/04

Zu den Voraussetzungen für die Rechtsnachfolge eines Vereins der Garten- und Siedlerfreunde in die Zwischenpächterposition eines Kreisverbandes des Verbandes der Kleingärtner, Siedler und Kleintierzüchter im Beitrittsgebiet.

BKleingG § 4, § 20a; BGB § 47

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BAG, 24.06.2004 - 2 AZR 215/03

Außerordentliche betriebsbedingte Kündigung

Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revisionsinstanz noch über die Wirksamkeit einer von der Beklagten zu 1) ausgesprochenen außerordentlichen betriebsbedingten Kündigung vom 13. November 2001 und die Frage, ob zwischen der Klägerin und der Beklagten zu 2) ein ungekündigtes Arbeitsverhältnis ...

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BVerwG, 29.10.2003 - 8 C 29.02

Unternehmensrestitution; Unternehmensresterestitution; Quorum; Anmeldung, wirksame; Anmeldefrist; Verein, eingetragener; eingetragener Wirtschaftsverein; namentlich bekannte Mitglieder; Notvorstand; Pfleger; Genossenschaft; Raiffeisengenossenschaften; Eigentum, sozialistisches; Beliehener; Rechtsidentität.

Begehrt ein erloschener, ehemals eingetragener wirtschaftlicher Verein die Rückübertragung eines Unternehmens (-restes), so müssen bis zum Ablauf der Ausschlussfrist mehr als 50 v. H. der ehemaligen Mitglieder oder ihrer Rechtsnachfolger namentlich bekannt sein und den Anspruch angemeldet haben.

VermG § 6 Abs. 1, 1 a Satz 2 und Abs. 6 a; URüV § 17 Abs. 3

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BAG, 24.10.2001 - 7 ABR 20/00

Abwicklung von Freistellungsansprüchen des Betriebsrats nach Ende seiner Amtszeit

Der Betriebsrat bleibt in entsprechender Anwendung von § 22 BetrVG, § 49 Abs. 2 BGB auch nach dem Ende seiner Amtszeit befugt, noch nicht erfüllte Kostenerstattungsansprüche gegen den Arbeitgeber weiter zu verfolgen und an den Gläubiger abzutreten.

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BVerfG, 24.10.2000 - 2 BvR 1256/96

Gründe: I. Beschwerdeführerin ist die als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Diözese Berlin und Deutschland des Moskauer Patriarchats der Russisch-Orthodoxen Kirche. Sie wendet sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen, mit denen ihr gegenüber rechtskräftig festgestellt wurde, dass ...

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