Rechtsprechung zu § 521 BGB
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BGH, 23.03.2000 - X ZR 177/97

a) Die Einstandspflicht des Schenkers für sein anfängliches Unvermögen setzt grundsätzlich ein Verschulden nicht voraus.

b) Die Auslegung des Schenkungsvertrags kann jedoch im Einzelfall ergeben, daß eine Garantiehaftung des Schenkers für sein anfängliches Unvermögen dem Parteiwillen nicht entspricht.

BGB § 276, § 516

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BAG, 26.07.2007 - 8 AZR 707/06

Schadensersatz - Unfallversicherung - Entgangene Versicherungsleistung - Aufklärungspflicht

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin den Schaden zu ersetzen, der ihr dadurch entstanden ist, dass ihr nicht die volle Versicherungssumme aus einer Unfallversicherung ausgezahlt worden ist.

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