Rechtsprechung zu § 53 BGB
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BGH, 26.01.1999 - XI ZR 93/98

a) § 59 BörsG ist auch auf Schuldanerkenntnisse termingeschäftsfähiger Personen anzuwenden.

b) Für den Rückforderungsausschluß nach § 55 BörsG spielt es keine Rolle, ob der Kunde nach Abschluß des unverbindlichen Termingeschäfts termingeschäftsfähig geworden ist.

BörsG §§ 55, 59

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