Gesetzesstand: 1. Juli 2008
Urteilsübersichten zu § 53 BGB:
1Entscheidung bei
lexetius.com
Rechtsprechung zu § 53 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
1
von
1
BGH, 26.01.1999 - XI ZR 93/98
a) § 59 BörsG ist auch auf Schuldanerkenntnisse termingeschäftsfähiger Personen anzuwenden.
b) Für den Rückforderungsausschluß nach § 55 BörsG spielt es keine Rolle, ob der Kunde nach Abschluß des unverbindlichen Termingeschäfts termingeschäftsfähig geworden ist.
BörsG §§ 55, 59
Volltext bei 