Rechtsprechung zu § 532 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
2
BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97
Vermögensmindernde Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der Widerrufserklärung auf das infolge Widerrufs der Schenkung wegen groben Undanks herauszugebende Geschenk sind als Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen. Im übrigen kommt ein eigenständiger Verwendungsersatzanspruch des Beschenkten nach § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB unter dem Gesichtspunkt der Verwendungskondiktion in Betracht, soweit bei Rückgabe des Geschenks noch eine Wertsteigerung vorhanden ist, die auf den zu ersetzenden Verwendungen beruht.
BGB § 531 Abs. 2
von
2
BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 22/06 R
Kassenzahnärztliche Vereinigung - Berichtigung fehlerhafter Degressionsbescheide - Beginn der vierjährigen Ausschlussfrist mit dem Tag der Bekanntgabe des ursprünglichen Bescheides
Tatbestand: Die Beteiligten streiten um die Rückforderung von Honorar und dabei vorrangig um die Frage, ab welchem Zeitpunkt die Ausschlussfrist für Honorarberichtigungen zu laufen beginnt.
