Rechtsprechung zu § 542 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

11
von
17
BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 27/04

In einem Mietvertrag über Wohnraum ist ein - auch beiderseitiger - formularmäßiger Kündigungsverzicht wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters in der Regel unwirksam, wenn seine Dauer mehr als vier Jahre beträgt.

AGBG § 9 Abs. 1 (jetzt BGB § 307 Abs. 1 Satz 1); BGB § 573c

Volltext bei lexetius.com

12
von
17
BGH, 06.04.2005 - VIII ZR 155/04

Gemäß Art. 229 § 3 Abs. 10 EGBGB ist § 573 c Abs. 4 BGB auf vor dem 1. September 2001 geschlossene Mietverträge auch dann nicht anzuwenden, wenn die Kündigung nach dem 31. Dezember 2002 erklärt worden ist. Diese Übergangsregelung zum Mietrechtsreformgesetz wird nicht mit Wirkung ab 1. Januar 2003 durch die Überleitungsvorschrift des Art. 229 § 5 Satz 2 EGBGB verdrängt.

BGB § 573 c Abs. 4; EGBGB Art. 229 § 3 Abs. 10, Art. 229 § 5 Satz 2

Volltext bei lexetius.com

13
von
17
BGH, 16.02.2005 - VIII ZR 6/04

Kündigt der Vermieter ein Wohnraummietverhältnis nach §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, 569 Abs. 3 Nr. 1 BGB wegen Zahlungsverzugs des Mieters fristlos und hilfsweise auch fristgemäß, läßt der nachträgliche Ausgleich der Rückstände innerhalb der Frist des § 569 Abs. 3 Nr. 2 BGB zwar die fristlose Kündigung unwirksam werden, nicht dagegen auch ohne weiteres die fristgemäße Kündigung.

Die nachträgliche Zahlung ist jedoch bei der Prüfung, ob der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB), zu berücksichtigen.

BGB §§ 543 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Buchst. a, 569 Abs. 3 Nr. 1, 573 Abs. 2 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

14
von
17
BGH, 22.12.2003 - VIII ZR 81/03

Zur Wirksamkeit des befristeten Verzichts des Mieters auf sein gesetzliches Kündigungsrecht in einem Wohnraummietvertrag.

BGB §§ 573 c Abs. 4, 575 (Fassung 16. Juni 2001)

Volltext bei lexetius.com

15
von
17
BGH, 22.10.2003 - XII ZR 112/02

Eine unbestimmt befristete Kündigung ist regelmäßig unwirksam.

BGB §§ 564 a. F., 542 n. F.

Volltext bei lexetius.com

16
von
17
BGH, 16.05.2000 - VI ZR 90/99

Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung können auch dann im Sinne des § 266 a Abs. 1 StGB vorenthalten sein, wenn für den betreffenden Zeitraum kein Lohn an die Arbeitnehmer ausgezahlt worden ist.

BGB § 823 Be; StGB § 266 a

Volltext bei lexetius.com

17
von
17
BGH, 18.11.1999 - III ZR 168/98

Vereinbaren Jagdpächter und Inhaber einer (entgeltlichen) Jagderlaubnis, daß die Erlaubnisinhaber im Innenverhältnis zu den Jagdpächtern in bezug auf die Wahrnehmung des Jagdausübungsrechts und der sonstigen Pächterrechte eine völlig gleichberechtigte Stellung innehaben, so ist diese Vertragsgestaltung einer Unterverpachtung gleich zu erachten. Ist den Pächtern eine Unterverpachtung nicht gestattet und liegen die weiteren Voraussetzungen des § 553 BGB (insbesondere eine Abmahnung) vor, so kann der Verpächter den Jagdpachtvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen.

BJagdG § 11; BGB §§ 581 Abs. 2, 553

Volltext bei lexetius.com

Erste Seite
Seiten:
1 2
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht