Rechtsprechung zu § 546a BGB
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BGH, 09.11.2005 - VIII ZR 339/04
Hat der Vermieter ein Mietverhältnis über Wohnraum wegen Eigenbedarfs wirksam gekündigt und fällt der geltend gemachte Grund nachträglich weg, so ist dies nur dann zu berücksichtigen, wenn der Grund vor dem Ablauf der Kündigungsfrist entfallen ist; in diesem Fall ist der Vermieter zu einer entsprechenden Mitteilung an den Mieter verpflichtet.
BGB § 573 Abs. 2 Nr. 2
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BGH, 05.11.2004 - IXa ZB 202/03
Wird vom Zwangsverwalter im Verlauf des Kalenderjahres eine Mietwohnung zwangsgeräumt, berechnet sich die Vergütung in der Zeit des Leerstandes nach dem Umfang der Verwaltertätigkeit (§ 26 ZwVerwVO).
Wählt der Zwangsverwalter die Abrechnung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsrecht, so kann er für eine Geschäftstätigkeit, die mit den gewährten Gebühren durch Anrechnung abgegolten ist, keine Vergütung nach anderen Tatbeständen mehr beanspruchen.
ZwVerwVO § 24, § 25, § 26, § 27 Abs. 2; ZwVwV § 17 Abs. 3, § 18 Abs. 1, § 19; BRAGO § 118 Abs. 2 Satz 1; RVG § 19 Abs. 1 Nr. 1 4
