Rechtsprechung zu § 556 BGB
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BGH, 27.11.2002 - VIII ZR 108/02

Zur Wirksamkeit einer Nebenkostenabrechnung.

NMV 1970 § 20

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BGH, 18.01.2002 - V ZR 104/01

a) Sachverhalte, für die aus § 9 VerkFlBerG ein vorläufiges Besitzrecht des öffentlichen Nutzers folgt, unterfallen für die Zeit vor Inkrafttreten des Verkehrsflächenbereinigungsgesetzes am 1. Oktober 2001 dem Besitzmoratorium zugunsten der öffentlichen Hand aus Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB einschließlich der dortigen Regelung der Entgeltpflicht.

b) "Öffentliche Körperschaft" im Sinne des Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB kann auch eine juristische Person des Privatrechts sein, die die Voraussetzungen des § 2 Abs. 3 Satz 4 VerkFlBerG erfüllt.

c) Art. 233 § 2 a Abs. 9 EGBGB findet entsprechende Anwendung, wenn ein in Volkseigentum stehendes Grundstück noch in der DDR für öffentliche Aufgaben in Anspruch genommen wurde, nachträglich jedoch trotz andauernder öffentlicher Nutzung durch Restitution in privates Grundstückseigentum überführt worden ist.

EGBGB Art. 233 § 2 a Abs. 9

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BGH, 01.03.2000 - VIII ZR 177/99

Beim Kraftfahrzeug-Leasingvertrag mit Kilometerabrechnung verjährt der Anspruch des Leasinggebers gegen den Leasingnehmer auf Minderwertausgleich wegen der nach planmäßigem Vertragsablauf erfolgten Rückgabe des Leasingfahrzeugs in einem nicht vertragsgerechten Zustand nicht nach § 558 BGB in sechs Monaten, sondern gemäß § 196 Abs. 1 Nr. 6 BGB in zwei Jahren.

BGB §§ 535, 558, 196 Abs. 1 Nr. 6

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BVerfG, 29.04.1998 - 2 BvR 2939/93

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein zivilgerichtliches Berufungsurteil in einem Mietrechtsstreit.

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