Rechtsprechung zu § 560 BGB
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BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 177/03

Bei Berechnung der Kappungsgrenze bleibt eine Mieterhöhung wegen gestiegener Kapitalkosten nicht außer Betracht.

BGB § 558 Abs. 3

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BGH, 28.04.2004 - VIII ZR 178/03

Eine im preisgebundenen Wohnraum wegen gestiegener Kapitalkosten erklärte Mieterhöhung ist nach Wegfall der Preisbindung bei einem nach dem 31. August 2001 zugegangenen Mieterhöhungsverlangen in die Berechnung der Kappungsgrenze des § 558 Abs. 3 BGB einzubeziehen.

BGB § 558 Abs. 3

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BGH, 19.11.2003 - VIII ZR 160/03

Zur Berechnung der Kappungsgrenze bei einer Teilinklusivmiete.

BGB § 558

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BGH, 18.07.2007 - VIII ZR 285/06

Bei der Berechnung der Jahresfrist nach § 558 Abs. 1 Satz 2 BGB bleiben nach Satz 3 auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in § 559 BGB genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind (im Anschluss an BGH, Urteil vom 28. April 2004 - VIII ZR 185/ 03, NJW 2004, 2088).

BGB § 558

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BGH, 28.11.2007 - VIII ZR 145/07

Die ordentliche Kündigung eines Mietverhältnisses über Wohnraum durch den Vermieter wegen schuldhafter nicht unerheblicher Vertragsverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB) setzt nicht eine Abmahnung des Mieters durch den Vermieter voraus. Allerdings kann der Abmahnung für die Kündigung ausnahmsweise insofern Bedeutung zukommen, als erst ihre Missachtung durch den Mieter dessen Vertragsverletzung das für die Kündigung erforderliche Gewicht verleiht.

BGB § 573 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1

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BGH, 12.07.2001 - IX ZR 374/98

Die Vorschriften des § 2 Abs. 1 und 2 des Düngemittelsicherungsgesetzes vom 19. Januar 1949 (WiGBl S. 8; BGBl III 403-11) gelten nicht in der Insolvenz (Gesamtvollstreckung) des Schuldners.

GesO § 12 Abs. 1 Satz 1; DüngemittelsicherungsG § 2 Abs. 1 und 2

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BGH, 09.04.2008 - VIII ZR 287/06

Bei der Berechnung der Wartefrist des § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB bleiben nach Satz 3 auch solche Mieterhöhungen unberücksichtigt, die auf den in § 559 BGB genannten Gründen beruhen, jedoch einvernehmlich von den Parteien vereinbart worden sind (Ergänzung zu BGH, Urteil vom 18. Juli 2007 - VIII ZR 285/ 06, NJW 2007, 3122).

BGB § 558 Abs. 1 Satz 1

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BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

Der Vermieter, der die Jahresfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB für die Abrechnung von Betriebskosten zunächst unverschuldet nicht einhalten kann, hat die verspätete Geltendmachung einer Nachforderung dennoch zu vertreten, wenn er sich damit auch dann noch unnötig viel Zeit lässt, nachdem ihm die notwendigen Unterlagen für die Abrechnung vorliegen. Im Regelfall ist er gehalten, die Nachforderung innerhalb von drei Monaten nach Wegfall des Abrechnungshindernisses zu erheben.

BGB § 556 Abs. 3 Satz 3

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BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 251/05

Rechnet der Vermieter preisfreien Wohnraums über Betriebskosten in gemischt genutzten Abrechnungseinheiten nach dem Flächenmaßstab ab, ohne einen Vorwegabzug der auf Gewerbeflächen entfallenden Kosten vorzunehmen, so trägt der Mieter die Darlegungs- und Beweislast dafür, dass diese Kosten zu einer erheblichen Mehrbelastung der Wohnraummieter führen und deshalb ein Vorwegabzug der auf die Gewerbeflächen entfallenden Kosten geboten ist (im Anschluss an Senatsurteil vom 8. März 2006 - VIII ZR 78/ 05, NJW 2006, 1419).

BGB § 556a Abs. 1

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BGH, 09.06.1999 - VIII ZR 336/98

Zur Schadensersatzpflicht des Lagerhalters, der gepfändete und anschließend vom Gläubiger eingelagerte Sachen ohne Rücksprache mit diesem herausgibt.

HGB § 417 a. F.; BGB § 276 Ci

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