Rechtsprechung zu § 590 BGB
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BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98

Zur Frage der Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis in einem Fall, in dem kontaminiertes Material, das auf dem Mietgrundstück gelagert war, auf behördliche Anordnung beseitigt werden mußte.

BGB § 558

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BGH, 26.04.2002 - LwZR 20/01

1. Der infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung (§ 2 UmwG) eintretende Pächterwechsel (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Überlassung der Pachtsache an einen Zusammenschluß im Sinne des § 589 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

2. Der infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung (§ 2 UmwG) eintretende Pächterwechsel (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) rechtfertigt allein nicht eine außerordentliche Kündigung des Verpächters aus wichtigem Grund. Eine solche ist nur möglich, wenn die Umwandlung zu einer konkreten Gefährdung der Ansprüche des Verpächters geführt hat; die Darlegungs- und Beweislast dafür obliegt dem Verpächter.

BGB § 242 (Bc), § 589 Abs. 1 Nr. 2

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