Rechtsprechung zu § 591b BGB
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BGH, 27.04.2001 - LwZR 6/00

§ 591 b Abs. 1 BGB findet auf Ansprüche wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung des Verpächters keine Anwendung.

BGB § 591 b Abs. 1

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BGH, 26.10.1999 - BLw 1/99

1. Hat ein Mitglied der LPG Gebäude zur genossenschaftlichen Nutzung überlassen, so verjähren Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Werterhaltungspflicht auch dann nach § 591 b BGB, wenn es an einem ausdrücklichen Nutzungsvertrag zwischen Mitglied und LPG fehlt; auszugehen ist nämlich davon, daß die Einbringung des Gebäudes auf der Grundlage eines konkludent geschlossenen innergenossenschaftlichen Nutzungsvertrages geschah (Ergänzung zu Senatsbeschl. v. 5. März 1999, BLw 36/ 98, AgrarR 1999, 292).

2. Die Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs eines LPG-Mitglieds gegen die LPG wegen Vernachlässigung der Werterhaltungspflicht hinsichtlich eingebrachter Gebäude war nicht durch höhere Gewalt im Sinne des § 203 Abs. 2 BGB ausgeschlossen.

BGB § 203 Abs. 2, § 591 b

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BGH, 16.06.2000 - LwZR 18/99

Der Anspruch des Verpächters auf Auskehr der sog. Milchaufgabevergütung (BGHZ 135, 284 ff) verjährt in sechs Monaten ab Rückgabe der Pachtsache ohne Rücksicht darauf, daß der Verpächter den Bescheid über die Festsetzung der Vergütung im Verwaltungsverfahren angefochten hat. Die zu § 852 Abs. 1 BGB in Fällen einer Amtshaftung entwickelten Grundsätze (vgl. BGH, Urt. v. 6. Mai 1993, III ZR 2/ 92, NJW 1993, 2303, 2304 f) sind nicht entsprechend anwendbar.

BGB §§ 281 Abs. 1, 591 b

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BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99

a) Die für Ersatzansprüche der Kreispachtgeschädigten entwickelten Regeln (vgl. BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) gelten grundsätzlich auch, wenn ein Landwirtschaftsbetrieb unter Einschaltung des Rats der Gemeinde einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Nutzung überlassen worden ist.

b) Zum Umfang der Verpflichtung eines Rechtsanwalts, Rechtsprechung und Schrifttum bei der Bearbeitung einer Angelegenheit aus einem sich neu entwickelnden Rechtsgebiet zu berücksichtigen.

BGB § 591 b, § 675; LwAnpG § 51

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BGH, 22.11.2000 - LwZR 12/00

Über ein Rechtsmittel gegen eine im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit ergangene Entscheidung des Landwirtschaftsgerichts in einer Landpachtsache im Sinn von § 1 Nr. 1a LwVG ist nach den Vorschriften der Zivilprozeßordnung zu entscheiden.

LwVG § 48 Abs. 1

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BGH, 26.10.1999 - LwZR 3/99

Die Hemmung der Verjährung von Ersatzansprüchen Kreispachtgeschädigter wirkt nicht deswegen über den 31. Januar 1995 hinaus fort, weil der zuständige Kreis die Ansprüche erst nach diesem Zeitpunkt und ohne Individualisierung des Anspruchsgegners abgetreten hat (Ergänzung zu BGHZ 129, 282).

BGB § 203 Abs. 2

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BGH, 13.07.2007 - V ZR 189/06

Auf Ansprüche aus einem Dauerschuldverhältnis, die vor dem 31. Dezember 2003 zu erfüllen waren, ist das Bürgerliche Gesetzbuch in seiner bis zum 31. Dezember 2002 geltenden Fassung weiterhin anzuwenden.

Auf die Vereinbarung eines Pflugtauschs finden §§ 585 ff. BGB entsprechende Anwendung, soweit die Ausgestaltung der Gegenleistungsverpflichtung als Verpflichtung zur Besitzüberlassung keine Modifikation gegenüber der Zahlungsverpflichtung eines Pächters bedingt.

EGBGB Art. 229 § 5 Satz 2; BGB §§ 585 ff.

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BGH, 26.04.2002 - LwZR 10/01

Die Vorschrift des § 593 a BGB findet keine Anwendung, wenn - ggf. schon vor ihrem Inkrafttreten - in dem Pachtvertrag davon abweichende Vereinbarungen getroffen sind.

BGB § 593 a

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BGH, 16.06.2000 - LwZR 13/99

Die Abwicklungsbefugnis nach § 51 LwAnpG umfaßt nicht die Berechtigung, auf Forderungen aus dem Kreispachtverhältnis zu verzichten.

Der Streitverkündung kommt eine verjährungsunterbrechende Wirkung nur zu, wenn in ihr der Grund der Streitverkündung angegeben wurde. Werden statt dessen lediglich Kopien von Schriftsätzen des Prozesses beigefügt, so genügt dies den Anforderungen jedenfalls dann nicht, wenn sich daraus nicht klar und eindeutig ergibt, weshalb im Falle des Unterliegens im Rechtsstreit Ansprüche auf Gewährleistung oder Schadloshaltung gegen den Streitverkündeten in Betracht kommen sollen.

LwAnpG § 51; ZPO § 73 Satz 1

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BGH, 10.05.2000 - XII ZR 149/98

Zur Frage der Anwendbarkeit des § 558 BGB bei fortbestehendem Mietverhältnis in einem Fall, in dem kontaminiertes Material, das auf dem Mietgrundstück gelagert war, auf behördliche Anordnung beseitigt werden mußte.

BGB § 558

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