Rechtsprechung zu § 592 BGB
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BGH, 18.04.2002 - IX ZR 219/01

Erteilt der Schuldner innerhalb des Zeitraums des § 131 Abs. 1 Nr. 1 InsO einem Frachtführer unter Überlassung des Transportgutes einen neuen Frachtauftrag, gilt der Erwerb des Frachtführerpfandrechts auch für offene unbestrittene Altforderungen aus früheren Transportgeschäften als kongruent.

InsO § 131; HGB § 441

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