Rechtsprechung zu § 594e BGB
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BGH, 05.03.1999 - LwZR 7/98

Ein sog. Pflugtausch ist auch unter den besonderen Verhältnissen im Beitrittsgebiet eine unbefugte Gebrauchsüberlasung im Sinne des § 589 Abs. 1 Ziff. 1 BGB.

Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung der Pachtsache an Dritte ist grundsätzlich deren vertragswidriger Gebrauch, der die Rechte des Verpächters in erheblichem Maße verletzt.

BGB § 589 Abs. 1 Nr. 1, § 594 e Abs. 1, § 553

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BGH, 24.11.2006 - LwZR 6/05

Das Leistungsverweigerungsrecht nach § 410 Abs. 1 Satz 1 BGB schließt den Eintritt des Verzugs nur aus, wenn es von dem Schuldner geltend gemacht wird.

BGB § 410 Abs. 1

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BGH, 26.04.2002 - LwZR 20/01

1. Der infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung (§ 2 UmwG) eintretende Pächterwechsel (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) erfüllt nicht die Voraussetzungen einer Überlassung der Pachtsache an einen Zusammenschluß im Sinne des § 589 Abs. 1 Nr. 2 BGB.

2. Der infolge einer Umwandlung durch Verschmelzung (§ 2 UmwG) eintretende Pächterwechsel (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 UmwG) rechtfertigt allein nicht eine außerordentliche Kündigung des Verpächters aus wichtigem Grund. Eine solche ist nur möglich, wenn die Umwandlung zu einer konkreten Gefährdung der Ansprüche des Verpächters geführt hat; die Darlegungs- und Beweislast dafür obliegt dem Verpächter.

BGB § 242 (Bc), § 589 Abs. 1 Nr. 2

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BSG, 07.12.2000 - B 10 LW 5/00 R

Gründe: I. Der Rechtsstreit betrifft die Gewährung von Produktionsaufgaberente (PAR) nach dem Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit (FELEG).

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