Rechtsprechung zu § 597 BGB
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BGH, 29.06.2006 - IX ZR 119/04

a) Der Anspruch auf Ersatz schuldhaft nicht gezogener Nutzungen unterfällt nicht der Beschlagnahme im Wege der Zwangsverwaltung.

b) Die Befugnis des Zwangsverwalters, auch solche Ansprüche zu verfolgen, die sich aus einer rechtsgrundlosen Benutzung der der Zwangsverwaltung unterliegenden Sache sowie der Verletzung von Besitzrechten ergeben, erlischt, wenn die Zwangsverwaltung nach Erteilung des Zuschlags im Wege der Zwangsversteigerung aufgehoben wird.

BGB § 1123 Abs. 1; ZVG §§ 146, 148, 152

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BGH, 26.04.2002 - LwZR 10/01

Die Vorschrift des § 593 a BGB findet keine Anwendung, wenn - ggf. schon vor ihrem Inkrafttreten - in dem Pachtvertrag davon abweichende Vereinbarungen getroffen sind.

BGB § 593 a

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BGH, 22.11.2000 - LwZR 6/98

Tatbestand: E. W. war Mitglied der Rechtsvorgängerin der Beklagten, einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG), in die sie ihr gehörende landwirtschaftliche Nutzflächen eingebracht hatte. Darauf hatte die LPG eine Kartoffelhalle errichtet.

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BGH, 21.09.2000 - IX ZR 127/99

a) Die für Ersatzansprüche der Kreispachtgeschädigten entwickelten Regeln (vgl. BGHZ 127, 285; 127, 297; 129, 282) gelten grundsätzlich auch, wenn ein Landwirtschaftsbetrieb unter Einschaltung des Rats der Gemeinde einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft zur Nutzung überlassen worden ist.

b) Zum Umfang der Verpflichtung eines Rechtsanwalts, Rechtsprechung und Schrifttum bei der Bearbeitung einer Angelegenheit aus einem sich neu entwickelnden Rechtsgebiet zu berücksichtigen.

BGB § 591 b, § 675; LwAnpG § 51

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