Rechtsprechung zu § 598 BGB
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BGH, 28.07.2004 - XII ZR 153/03
Die körperliche Zugriffsmöglichkeit des Entleihers auf die Leihsache ist kein konstitutives Merkmal des Leihvertrages. Ist der Entleiher auf eine unmittelbare Zugriffsmöglichkeit nicht angewiesen, weil die beabsichtigte Nutzung von ihm anderweitig sichergestellt wird, so schließt die mangelnde sachenrechtliche Beziehung die Annahme eines Leihvertrages nicht aus.
BGB § 187, § 558 Abs. 2, § 598, § 606; BGB § 558 Abs. 3 a. F.
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BGH, 14.12.2006 - I ZR 34/04 - Archivfotos
Übernimmt ein Verlag von einem Fotografen zugesandte Fotos in sein Archiv, folgt daraus ohne besondere Anhaltspunkte nicht, dass die Parteien einen Kaufvertrag geschlossen und das Eigentum an den Abzügen übertragen haben, auch wenn die Zahlung einer Archivgebühr vereinbart wird.
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BGH, 31.01.2003 - V ZR 333/01
Ist der "nicht abgewohnte" Teil eines zur Errichtung eines Wohngebäudes zur Verfügung gestellten Betrags dem Zahlenden beim Auszug zu erstatten, kommt zwischen ihm und dem Zahlungsempfänger ein Mietvertrag zustande; die Höhe des Mietzinses kann durch das Gericht in ergänzender Vertragsauslegung oder analog §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB bestimmt werden (im Anschluß an Senatsurt. v. 20. Juni 1997, V ZR 39/ 96, NJW 1997, 2671).
BGB §§ 133 C, 535
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BFH, 14.05.2002 - VIII R 30/98
Eine Mitunternehmerin, die auf einem Grundstück, das im hälftigen Miteigentum ihres Ehemannes steht, auf eigene Rechnung und Gefahr mit Einverständnis ihres Ehemannes für ihre betrieblichen Zwecke ein Gebäude errichtet, ist wirtschaftliche Eigentümerin der im zivilrechtlichen Eigentum des Ehemannes stehenden Gebäudehälfte, wenn ihr bei Beendigung der Nutzung ihrem Ehemann gegenüber ein Anspruch auf Entschädigung gemäß §§ 951, 812 BGB zusteht (Änderung der Rechtsprechung in den Urteilen vom 31. Oktober 1978 VIII R 182/ 75, BFHE 127, 163, BStBl II 1979, 399, und vom 11. Dezember 1987 III R 188/ 81, BFHE 152, 125, BStBl II 1988, 493).
EStG § 4 Abs. 1, § 5 Abs. 1; AO 1977 § 39 Abs. 2 Nr. 1; BGB § 94 Abs. 1, § 951, § 812, § 818; HGB § 240, § 242
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BGH, 19.12.2001 - XII ZR 233/99
Überläßt der Besteller dem Werkunternehmer unentgeltlich ein Gerät zur Herstellung des Werkes, unterliegen Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung wegen Beschädigung des Gerätes der kurzen Verjährungsfrist entsprechend den §§ 558, 606 BGB (Fortführung von BGHZ 54, 264 und 119, 35).
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BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99
a) Zur Berechnung des Anfangsvermögens eines Ehegatten, der im wesentlichen vor der Ehe im Haus seines Vaters eine Wohnung ausgebaut hat, seine Investitionen aber wegen des späteren Räumungsverlangens des Vaters nicht mehr nutzen kann.
b) Zur Frage der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach der Differenzmethode, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte Rente aus vorehelich erworbenen Anwartschaften und aus dem Versorgungsausgleich bezieht (Fortführung des Senatsurteils vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/ 99 - FamRZ 2001, 986 ff.).
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BGH, 19.09.2001 - I ZR 343/98 - Bildagentur
Übersendet eine Bildagentur einem Kunden "leihweise" Original-Diapositive zur Auswahl und gegebenenfalls zur urheberrechtlichen Nutzung mit der Maßgabe, daß die Diapositive innerhalb einer bestimmten Frist zurückzugeben sind, ist Leistungsort für die Rückgabeverpflichtung des Kunden in der Regel der Sitz der Bildagentur. Dies hat zur Folge, daß der Kunde im Fall, daß die Diapositive im Zuge der Rücksendung verloren gehen, für ein Verschulden des Transportunternehmens nach § 278 BGB haftet und sich insofern nach § 280 Abs. 1, § 282 BGB entlasten muß.
In dem Umstand, daß die Bildagentur weder Kopien noch Kontaktabzüge der übersandten Original-Diapositive zurückbehält, liegt kein mitwirkendes Verschulden an dem durch den Verlust eingetretenen Schaden. Doch wirkt sich die dadurch begründete Ungewißheit über die verlorengegangenen Bilder im Rahmen der Schätzung eines Mindestschadens nach § 287 ZPO zu Lasten der Bildagentur aus.
BGB § 254, § 269 Abs. 1, § 604 Abs. 1, §§ 278, 280, 282; ZPO § 287
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BFH, 23.01.2001 - VIII R 48/98
Der VIII. Senat legt dem Großen Senat des BFH gemäß § 11 Abs. 2 und 4 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vor:
Sind in die Bewertung der Nutzungsentnahme die im Buchwertansatz des PKW ruhenden stillen Reserven einzubeziehen, wenn der zum Betriebsvermögen gehörende PKW während einer privat veranlassten Fahrt durch Unfall zerstört oder erheblich beschädigt wird?
EStG § 4 Abs. 1 Satz 2, § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1
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BFH, 10.10.2000 - IX R 11/97
Gründe: I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) werden für das Streitjahr 1992 gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt. Der Klägerin gehört ein Zweifamilienhaus, in dem die Kläger eine Wohnung selbst nutzen; die andere Wohnung ist vermietet.
