Rechtsprechung zu § 607 BGB
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BGH, 17.07.2001 - XI ZR 15/01

Die Bestellung von Sicherheiten, einschließlich Pfandrechten, für Forderungen aus verbindlichen Börsentermingeschäften durch Dritte setzt deren Termingeschäftsfähigkeit voraus.

BGB § 1204; BörsG §§ 53, 59

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BAG, 20.02.2001 - 9 AZR 11/00

Ausschlußfrist für Darlehensrückzahlung

Ansprüche eines Bauarbeitgebers auf Rückzahlung von Darlehen, die mit Rücksicht auf das Arbeitsverhältnis niedriger als marktüblich zu verzinsen und an den Bestand des Arbeitsverhältnisses geknüpft sind, sind "solche Ansprüche, die mit dem Arbeitsverhältnis in Verbindung stehen". Werden sie nicht innerhalb der Ausschlußfristen des § 16 BRTV geltend gemacht, so verfallen sie.

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BGH, 18.12.2000 - II ZR 384/98

Tatbestand: Die klagende Kreditanstalt nimmt die Beklagten zu 2 bis 9 - acht brandenburgische Gemeinden - auf Rückzahlung eines im August 1992 dem "Abwasserzweckverband C." darlehensweise zur Verfügung gestellten Betrages von 2. 500. 000, - DM in Anspruch.

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BFH, 19.10.2000 - IV R 73/99

Geben die Gesellschafter der Besitz-Personengesellschaft in zeitlichem Zusammenhang mit der Begründung der Betriebsaufspaltung der Betriebs-GmbH jeweils ein ungesichertes, unkündbares Darlehen, für das Zinsen erst zum Ende der 16-jährigen Laufzeit gezahlt werden sollen, so gehören die Darlehensforderungen zum Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter bei der Besitz-Personengesellschaft.

EStG § 4 Abs. 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2

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BGH, 17.10.2000 - XI ZR 42/00

Bedingungen der Sparkassen für die Verwendung der ec-Karte (Fassung: 15. 10. 1997) Nr. A III 2. 4.

Zu den Voraussetzungen, unter denen die Art der Verwahrung von ec-Karte und Geheimnummer für ein Girokonto grob fahrlässig ist.

BGB § 276 Cc

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BGH, 26.06.2000 - II ZR 21/99

Der Gesellschafter einer GmbH kann sich seiner Finanzierungsfolgenverantwortung und damit den Rechtsfolgen des Eigenkapitalersatzes nicht dadurch entziehen, daß er die von der GmbH in einer Krise benötigten Finanzierungsmittel durch gemeinschaftliche Darlehensaufnahme zusammen mit einem Dritten beschafft und diesen dann - unter interner Freistellung von dessen Rückzahlungspflicht - als Darlehensgeber gegenüber der GmbH einschaltet.

GmbHG §§ 30, 31, 32 a, 32 b

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BGH, 29.06.1999 - XI ZR 277/98

Zur objektiven Evidenz des Mißbrauchs einer umfassenden Kontovollmacht.

BGB § 164

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BGH, 29.04.1999 - IX ZR 163/98

Erhält der Anfechtungsgegner Sicherheit durch die Bürgschaft eines vom Gemeinschuldner beauftragten Dritten, ist für die Anfechtungsvoraussetzungen grundsätzlich auf den Zeitpunkt abzustellen, zu dem der Bürgschaftsvertrag wirksam wird.

KO §§ 30, 31

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BGH, 02.03.1999 - XI ZR 124/98

Zu den Anforderungen, die an den Beweis einer Auszahlung der auf der Grundlage des § 16 Finanzierungsverordnung (DDR) aufgenommenen Instandhaltungs- und Instandsetzungskredite zu stellen sind.

DDR: ZGB § 241; DDR: FinanzVO § 16

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BGH, 27.01.1999 - IV ZR 72/98

Der Verzug eines Versicherungsnehmers mit Zinsen für ein sogenanntes Policendarlehen löst nicht die Rechtsfolgen des § 39 VVG aus.

VVG § 39

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