Rechtsprechung zu § 609 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
9
BFH, 19.12.2007 - VIII R 13/05
Auf die unentgeltliche Abtretung der einem beherrschenden Gesellschafter gegen die GmbH zustehenden Darlehensforderungen an seine minderjährigen, ebenfalls an der GmbH beteiligten Kinder, ist die zur darlehensweisen Rückgewähr zuvor vom beherrschenden Gesellschafter einer Personengesellschaft seinen Kindern geschenkter Geldbeträge ergangene Rechtsprechung nicht übertragbar (Abgrenzung zum BFH-Urteil vom 22. Januar 2002 VIII R 46/ 00, BFHE 197, 517, BStBl II 2002, 685).
AO § 42 Abs. 1; BGB § 107, § 177 Abs. 1, § 181, § 398, § 401, § 607 Abs. 2, § 609 Abs. 2, § 1629 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2, § 1795 Abs. 2; EStG § 8, § 11 Abs. 1, § 12 Nr. 2, § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2; FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; KStG § 1, § 8 Abs. 3 Satz 2
von
9
BGH, 06.07.2004 - XI ZR 254/02
a) Der Bürgschaftsgläubiger verwirkt seinen Anspruch gegen den Bürgen, wenn er den wirtschaftlichen Zusammenbruch des Hauptschuldners schuldhaft verursacht und jeden Rückgriff des Bürgen vereitelt.
b) Bei einem Sanierungsdarlehen ist die ordentliche Kündigung durch den von den Vertragspartnern vereinbarten Sanierungszweck zumindest konkludent ausgeschlossen.
von
9
BGH, 04.05.1999 - XI ZR 137/98
Zur Möglichkeit der Teilkündigung bei Darlehen.
von
9
BGH, 03.07.2002 - IV ZR 227/01
Der Sicherungsnehmer hat das Wahlrecht (§ 262 BGB), welche von mehreren selbständigen Sicherheiten er im Falle teilweiser Übersicherung an den Sicherungsgeber zurückgibt. Er ist grundsätzlich nicht verpflichtet, sich für die Freigabe einer nachrangigen Sicherheit zu entscheiden.
von
9
BGH, 24.06.1999 - VII ZR 120/98
Ein kausales Schuldanerkenntnis setzt voraus, daß die Parteien sich über Streitpunkte oder Ungewißheiten geeinigt haben, die aus ihrer Sicht nach den Umständen des Einzelfalles klärungs- und regelungsbedürftig waren.
BGB § 781
von
9
BGH, 17.01.2007 - VIII ZR 135/04
Die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung eines Darlehensrückzahlungsanspruchs - auch durch eine vertraglich vereinbarte Verrechnung mit Provisionsansprüchen - obliegt dem Darlehensschuldner. Der Darlehensgeber braucht nur die Entstehung seines Rückzahlungsanspruchs, nicht dessen Fortbestand darzulegen und zu beweisen (Bestätigung von BGH, Urteil vom 27. Februar 1975 - III ZR 9/ 73, WM 1975, 593).
BGB §§ 607 a. F., 362 Abs. 1
von
9
BGH, 18.12.2003 - IX ZR 9/03
Die Zahlung auf eine fällige Forderung ist inkongruent insoweit, als sie mitursächlich auf Maßnahmen (z. B. Kontosperre der Gläubigerbank) beruht, auf die kein Anspruch bestand.
InsO § 131 Abs. 1 Nr. 1
von
9
von
9
BGH, 27.11.2000 - II ZR 179/99
Der Senat hält daran fest, daß die Kredithilfe eines mit einem Gesellschafter der kreditnehmenden Gesellschaft verbundenen Unternehmens, an dem dieser maßgeblich beteiligt ist, im Rahmen der Eigenkapitalersatzregeln einer Gesellschafterleistung gleichzustellen ist (vgl. § 32 a Abs. 3 Satz 1 GmbHG; BGHZ 81, 311, 315; Sen. Urt. v. 21. Juni 1999 - II ZR 70/ 98, ZIP 1999, 1314 m. w. N.).
