Rechtsprechung zu § 611 BGB
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1121
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1173
BSG, 10.08.2000 - B 11 AL 93/99 R

Gründe: I. Der Rechtsstreit betrifft die Erstattung von Arbeitslosengeld (Alg) und Beiträgen zur Sozialversicherung nach § 128 Arbeitsförderungsgesetz (AFG).

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1122
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1173
BAG, 09.08.2000 - 7 AZR 823/98

Befristete Erhöhung der Stundenzahl einer Lehrerin

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer befristeten Erhöhung der Arbeitszeit einer Lehrerin.

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1123
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1173
BAG, 08.08.2000 - 9 AZR 418/99

Ausschlußfristen bei Bestandsstreitigkeiten

1. Tarifliche Verfallklauseln (hier: § 16 des Rahmentarifvertrages für die gewerblichen Arbeitnehmer des Baugewerbes vom 03. 03. 1981 idF vom 24. 04. 1996) können bestimmen, daß die Frist zur gerichtlichen Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, die während eines Kündigungsschutzprozesses fällig werden und von seinem Ausgang abhängen, erst mit der rechtskräftigen Entscheidung im Kündigungsschutzprozeß beginnt. Die Gerichte für Arbeitssachen können diese Regelung nicht auf den Fall erstrecken, daß ein Arbeitnehmer wegen einer vom Arbeitgeber behaupteten Eigenkündigung des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber einen Rechtsstreit über das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses führt (Fortführung BAG 24. August 1999 - 9 AZR 804/ 98 - NZA 2000, 818).

2. Ein auf Weiterbeschäftigung gerichteter Klageantrag enthält auch dann keine gerichtliche Geltendmachung von Zahlungsansprüchen, wenn in dem Antrag die Arbeitsbedingungen wie die Zahl der wöchentlichen Arbeitsstunden und die Höhe des Stundenlohnes angegeben sind, zu denen die Weiterbeschäftigung erfolgen soll.

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1124
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1173
BAG, 20.07.2000 - 6 AZR 56/99

Opernchormitglieder - Vergütung für Konzerte

Konzerte im Sinne des NV Chor sind musikalische Darbietungen in nicht szenischer Form, die im Tarifsinne weder als konzertante Aufführungen musikalischer Bühnenwerke noch als bunte Programme anzusehen sind. Darauf, ob das Dargebotene in der Musikliteratur als "Konzert" bezeichnet wird, kommt es nicht an.

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1125
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1173
BAG, 29.06.2000 - 6 AZR 50/99

Rückforderung von Krankenbezügen

1. Die Regelung des § 37 Abs. 2 Unterabs 5 Buchst b BAT in der Fassung des 67. Änderungstarifvertrags, nach der Krankenbezüge nicht über den Zeitpunkt hinaus gezahlt werden, von dem an der Angestellte Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, aus einer zusätzlichen Alters- und Hinterbliebenenversorgung oder aus einer sonstigen Versorgungseinrichtung erhält, zu der der Arbeitgeber die Mittel ganz oder teilweise beigesteuert hat, betrifft bei rückwirkender Rentenbewilligung nicht nur die Krankenbezüge, die für die letzte Arbeitsunfähigkeit vor dem Zugang des Rentenbescheids gewährt wurden, sondern sämtliche Krankenbezüge, die der Angestellte für die Zeit ab dem im Rentenbescheid festgestellten Rentenbeginn erhalten hat. Es ist somit unerheblich, ob der Angestellte nach Antragstellung, aber vor Zugang des Rentenbescheids vorübergehend nochmals arbeitsfähig war (entgegen Schrifttum).

2. Soweit die tarifliche Regelung den unabdingbaren gesetzlichen Anspruch des Angestellten auf Fortzahlung der Vergütung im Krankheitsfall betrifft (§ 616 Abs. 2 BGB aF), ist sie unwirksam.

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1126
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1173
BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 805/98

Widerruf des Auftrags, die Geschäfte eines Schulleiters wahrzunehmen

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Verpflichtung des beklagten Landes, die Klägerin als Leiterin der Sonderschule W zu beschäftigen.

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1127
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1173
BAG, 21.06.2000 - 5 AZR 806/98

Lohngleichheit

Der Grundsatz "Gleicher Lohn für gleiche Arbeit" ist in der deutschen Rechtsordnung keine allgemeingültige Anspruchsgrundlage, sondern bedarf der Umsetzung in Anspruchsgrundlagen wie § 612 Abs. 3 BGB.

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1128
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1173
BFH, 15.06.2000 - XI B 93/99

Gründe: Die Nichtzulassungsbeschwerde kann keinen Erfolg haben.

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1129
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1173
BAG, 08.06.2000 - 2 AZR 207/99

GmbH-Geschäftsführer - ruhendes Arbeitsverhältnis

Wird ein in leitender Position beschäftigter Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer neu gegründeten GmbH bestellt, die wesentliche Teilaufgaben des Betriebes seines bisherigen Arbeitgebers übernimmt (Ausgliederung einer Bauträger-GmbH aus einem Architekturbüro), so wird im Zweifel mit Abschluß des Geschäftsführerdienstvertrages das bisherige Arbeitsverhältnis aufgehoben (teilweise Korrektur der Rechtsprechung im Senatsurteil vom 9. Mai 1985 - 2 AZR 330/ 84 - BAGE 49, 81).

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1130
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1173
BGH, 08.06.2000 - III ZR 267/99

Tatbestand: Die klagende Wohnungsbaugesellschaft mbH, Rechtsnachfolgerin des VEB Kommunale Wohnungsverwaltung Berlin-P., war die staatliche Verwalterin des mit einem Mietshaus bebauten Grundstücks L. -Straße in Berlin-P. Eigentümer des Grundstücks war der frühere Beklagte, auf dessen Antrag hin die ...

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