Rechtsprechung zu § 611 BGB
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BAG, 23.02.2000 - 7 AZR 555/98
Befristeter Arbeitsvertrag zur Vertretung - Schultypübergreifender Gesamtvertretungsbedarf bei Lehrkräften
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses und über dessen Inhalt.
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BAG, 22.02.2000 - 9 AZR 194/99
Anrechnung von böswillig unterlassenem Verdienst
Die Anrechnung eines sogenannten hypothetischen Verdienstes nach § 11 Nr. 2 KSchG, § 615 Satz 2 BGB kommt auch in Betracht, wenn die Beschäftigungsmöglichkeit bei dem Arbeitgeber besteht, der sich mit der Annahme der Dienste des Arbeitnehmers in Verzug befindet. Voraussetzung ist ein Angebot des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, die Arbeit jedenfalls vorläufig für die Dauer des Kündigungsschutzrechtsstreits aufzunehmen (Bestätigung BAG 14. November 1985 - 2 AZR 98/ 84 - BAGE 50, 164).
Der Arbeitnehmer handelt nicht böswillig, wenn er unterläßt, ein Urteil des Arbeitsgerichts, mit dem der Arbeitgeber verurteilt worden ist, den Arbeitnehmer für die Dauer des Kündigungsschutzprozesses weiterzubeschäftigen, zu vollstrecken oder die Vollstreckung anzudrohen.
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BVerfG, 18.02.2000 - 1 BvR 491/93
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerden des Beschwerdeführers richten sich gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen. Gerügt wird die Verletzung des Grundrechts der Rundfunkfreiheit.
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BAG, 20.01.2000 - 2 ABR 30/99
Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz
Im Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz (§ 126 InsO) kann das Rechtsbeschwerdegericht entsprechend § 565 Abs. 1 Satz 2 ZPO den Rechtsstreit an eine andere Kammer des Arbeitsgerichts zurückverweisen. Eine Zurückverweisung an das Landesarbeitsgericht ist ausgeschlossen.
Haben die Betriebspartner einen Interessenausgleich nach § 125 InsO abgeschlossen, so ist ein späteres Beschlußverfahren zum Kündigungsschutz nach § 126 InsO gleichwohl zulässig, wenn wegen einer weiteren Betriebsänderung ein Interessenausgleich nicht zustande kommt.
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BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 644/98
Arbeitsrechtlicher Status eines Rundfunkmitarbeiters
Ein programmgestaltender Rundfunkmitarbeiter ist nicht deshalb Arbeitnehmer, weil er zur Herstellung seines Beitrags auf technische Einrichtungen und Personal der Rundfunkanstalt angewiesen ist und aus diesem Grunde in Dispositions- und Raumbelegungspläne aufgenommen wird.
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BAG, 19.01.2000 - 5 AZR 637/98
Arbeitsunfähigkeit und Anspruch auf Jahresleistungs- und Punktprämie eines Berufsfußballspielers
Sieht eine Prämienregelung für Berufsfußballspieler vor, daß der Spieler im Falle einer "Verletzung" sechs Wochen lang so behandelt wird, als habe er an Punktspielen teilgenommen, so ist diese Voraussetzung nicht erfüllt, wenn der Spieler aufgrund einer sonstigen Erkrankung, die weder spiel- noch trainingsbedingt war, nicht teilnehmen konnte.
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BAG, 18.01.2000 - 9 AZR 929/98
Wettbewerbsverbot ohne Karenzschädigung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer Karenzentschädigung.
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BAG, 12.01.2000 - 10 AZR 741/98
Eingruppierung eines Lehrers - Muttersprachlicher Ergänzungsunterricht an einer Realschule
Tatbestand: Die Parteien streiten über die zutreffende Eingruppierung des Klägers.
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BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 48/99
Aufhebungsvertrag - Befristungskontrollrecht
Ein Aufhebungsvertrag, der seinem Regelungsgehalt nach nicht auf die alsbaldige Beendigung, sondern auf eine befristete Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses gerichtet ist, bedarf zu seiner Wirksamkeit eines sachlichen Grunds im Sinne des Befristungskontrollrechts.
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BVerwG, 16.11.1999 - 6 P 9.98
Personalvertretungsrecht
Mitbestimmung des Personalrats; ärztliche Mitarbeiter eines Universitätsklinikums; Heranziehung zum Bereitschaftsdienst und zur Rufbereitschaft
Sollen ärztliche Mitarbeiter eines Universitätsklinikums entgegen einer bisherigen jahrelangen Praxis nicht mehr zum Bereitschaftsdienst und zur Rufbereitschaft herangezogen werden, so unterliegt dies der Mitbestimmung des Personalrats nach § 51 Abs. 1 S-HPersVG.
S-HPersVG § 51 Abs. 1
