Rechtsprechung zu § 611a BGB
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EuGH, 26.09.2000 - C-322/98
Sozialpolitik - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen - Zugang zur Beschäftigung und Arbeitsbedingungen - Gleichbehandlung - Entlassungsbedingungen
Artikel 2 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1 der Richtlinie 76/ 207/ EWG des Rates vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in Bezug auf die Arbeitsbedingungen stehen einer Auslegung einer nationalen Bestimmung wie § 1 Absatz 3 des Kündigungsschutzgesetzes in der bis zum 30. September 1996geltenden Fassung nicht entgegen, nach der teilzeit- und vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer bei der sozialen Auswahl, die der Arbeitgeber bei der betriebsbedingten Streichung eines Teilzeitarbeitsplatzes vorzunehmen hat, generell nicht vergleichbar sind.
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BVerfG, 06.10.1999 - 1 BvR 2110/93
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen, durch die die Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Beschwerdeführerin festgestellt worden ist. In der Sache geht es um die Auslegung und Anwendung von Regelungen im Vertrag zwischen der Bundesrepublik ...
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BAG, 20.01.1999 - 7 AZR 715/97
Klagefrist nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz
1. Die Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG ist nicht nur bei Befristungen nach dem Beschäftigungsförderungsgesetz, sondern auch bei Befristungen nach anderen Vorschriften und Grundsätzen zu beachten.
2. Arbeitnehmer, die die Wirksamkeit der Befristung in einem Arbeitsvertrag nach dem 1. Oktober 1996 gerichtlich überprüfen lassen wollen, müssen die Klagefrist des § 1 Abs. 5 BeschFG einhalten.
3. Die Klagefrist begann für Arbeitnehmer, deren Arbeitsverhältnis vor dem 1. Oktober 1996 aufgrund einer Befristung enden sollte, am 1. Oktober 1996. Die Fiktionswirkung des § 1 Abs. 5 BeschFG in Verbindung mit § 7 KSchG trat mit Ablauf des 21. Oktober 1996 ein.
Beschäftigungsförderungsgesetz in der Fassung des Arbeitsrechtlichen Beschäftigungsförderungsgesetzes vom 25. September 1996 § 1 Abs. 5; KSchG § 7
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BAG, 27.10.1998 - 9 AZR 299/97
Gewährt ein Arbeitgeber den Arbeitern Urlaubs- und Weihnachtsgeld, um deren erhöhten saisonalen Bedarf abzudecken, ist es nicht zu rechtfertigen, wenn er eine Gruppe von Arbeitern von diesen Sonderzahlungen völlig ausschließt.
BGB § 242
