Rechtsprechung zu § 626 BGB
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BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 24/01

Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer Krankenkasse

Tatbestand: Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Vergütungsanspruch des Klägers durch Firmentarifvertrag wirksam abgesenkt wurde.

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352
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BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 23/01

Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer Krankenkasse

Tatbestand: Zwischen den Parteien ist streitig, ob der Vergütungsanspruch der Klägerin durch Firmentarifvertrag wirksam abgesenkt wurde.

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353
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378
BAG, 20.02.2002 - 4 AZR 22/01

Vergütungsabsenkung durch Firmentarifvertrag für Kureinrichtungen einer Krankenkasse

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378
BAG, 11.12.2001 - 3 AZR 334/00

Vertragliche vorgesetzliche Unverfallbarkeit

Erklärte eine Versorgungsordnung die Betriebsrentenanwartschaften nur dann für unverfallbar, wenn der Arbeitnehmer 15 Dienstjahre zurückgelegt und das 45. Lebensjahr vollendet hatte, und erreichte der Arbeitnehmer bei seinem Ausscheiden vor Inkrafttreten des Betriebsrentengesetzes zwar die vorgesehene Betriebszugehörigkeit von 15 Jahren, aber weder das vorgeschriebene Mindestalter noch eine Betriebszugehörigkeit von 20 Jahren, so ist seine Versorgungsanwartschaft auch unter Berücksichtigung der vorgesetzlichen Rechtsfortbildung des Senats verfallen.

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BAG, 25.10.2001 - 2 AZR 358/00

Leitender Angestellter - Zentraleinkäufer eines Warenhausunternehmens

Tatbestand: Die Parteien streiten über die wirksame Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses auf Grund einer außerordentlichen und hilfsweise ordentlichen Kündigung der Beklagten, einen von ihr hilfsweise gestellten Auflösungsantrag und über Verzugslohnansprüche des Klägers für den Zeitraum Dezember ...

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BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 142/00

Vertretung einer Aktiengesellschaft im Arbeitsgerichtsprozeß

Wendet sich ein ausgeschiedenes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft gegen die Kündigung seines für die Dauer der Vorstandstätigkeit angeblich ruhenden Arbeitsverhältnisses, ist seine Kündigungsschutzklage gemäß § 112 AktG gegen die Aktiengesellschaft, vertreten durch den Aufsichtsrat zu richten, wenn die Kündigungsgründe in unmittelbarem Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Mitglied des Vertretungsorgans stehen.

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BGH, 29.03.2001 - I ZR 182/98 - Lepo Sumera

a) Während der Geltung des staatlichen Außenhandelsmonopols in der Sowjetunion konnte die staatliche Agentur VAAP - nach deutschem Recht wirksam - Nutzungsrechte an den Werken sowjetischer Urheber einräumen. Der Wirksamkeit eines entsprechenden Musikverlagsvertrags steht der deutsche ordre public auch nach Abschaffung des Außenhandelsmonopols in der Sowjetunion und nach der Auflösung der UdSSR nicht entgegen.

b) Ein nicht mehr vom sowjetischen Außenhandelsmonopol betroffener Urheber (hier ein estnischer Komponist nach dem Wiedererlangen der Unabhängigkeit Estlands) kann jedoch berechtigt sein, den von der Agentur über seine Werke geschlossenen Verlagsvertrag aus wichtigem Grund zu kündigen.

c) Die Werke estnischer Urheber waren während der Zugehörigkeit Estlands zur UdSSR in Deutschland nach § 121 Abs. 4 Satz 1 UrhG i. V. mit Art. II Abs. 2 des Welturheberrechtsabkommens geschützt. Der durch das Ausscheiden Estlands aus der Sowjetunion und die damit verbundene Beendigung der Mitgliedschaft im Welturheberrechtsabkommen unterbrochene Schutz ist jedoch 1994 durch den Beitritt Estlands zur Revidierten Berner Übereinkunft wieder aufgelebt (Art. 18 Abs. 1 und 4 RBÜ).

EGBGB 1986 Art. 6; UrhG § 121 Abs. 4; RBÜ (Pariser Fassung) Art. 18

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358
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378
BAG, 24.01.2001 - 4 AZR 655/99

Firmen- und Verbandstarifvertrag zur Beschäftigungssicherung

Ein Firmentarifvertrag geht einem Flächentarifvertrag auch dann vor, wenn er Regelungen des Flächentarifvertrages zu Lasten der Arbeitnehmer verdrängt.

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BAG, 13.12.2000 - 10 AZR 168/00

Eine arbeitsvertragliche Verfallklausel, welche die schriftliche Geltendmachung von Ansprüchen aus dem Arbeitsverhältnis innerhalb eines Monats nach Fälligkeit eines Anspruchs und bei Ablehnung des Anspruchs oder Nichtäußerung binnen zweier Wochen die gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs innerhalb eines weiteren Monats verlangt, ist zulässig.

AGBG §§ 2, 3, 23; BGB §§ 134, 138, 196, 241, 242, 305, 315

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360
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378
BAG, 20.09.2000 - 2 AZR 345/00

Rechtsmittelbelehrung - Revisionszulassung

Läßt das Berufungsgericht die Revision nicht zu und begründet die Nichtzulassung in den Entscheidungsgründen, so ersetzt die gleichwohl erteilte Rechtsmittelbelehrung, es könne von der Partei gegen das Urteil Revision eingelegt werden, nicht die nach § 72 Abs. 1 ArbGG erforderliche Zulassungsentscheidung.

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