Rechtsprechung zu § 627 BGB
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BGH, 03.02.2005 - III ZR 268/04
Eine formularmäßige Klausel, wonach ein Inkassobüro für jeden Fall der Kündigung des Inkassoauftrages die volle Vergütung als Festbetrag - unabhängig von dem Stand der bis dahin erbrachten Leistungen - beanspruchen kann, ist gemäß § 10 Nr. 7 Buchst. a AGBG unwirksam.
Wird eine solche Klausel gegenüber einem Unternehmer verwandt, ist sie nach § 9 Abs. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam.
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BGH, 18.03.2004 - IX ZR 177/03
Streiten sich der Zedent und der Zessionar über die Wirksamkeit der Abtretung und ist für den Schuldner nicht offensichtlich, daß die von dem Zedenten erhobenen Einwendungen abwegig oder schlechterdings unvernünftig sind, hat er keine Kenntnis von der Abtretung.
Knüpft eine Abrede lediglich die vorzeitige Fälligkeit eines vereinbarten Honorars an die Zahlung des Prozeßgegners im laufenden Rechtsstreit, so liegt darin kein unzulässiges Erfolgshonorar.
BGB § 407 Abs. 1; BRAO § 49b Abs. 2
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BGH, 06.12.2007 - IX ZR 113/06
Zur Frage des Bargeschäfts bei Leistungen eines Rechtsanwalts, den der Schuldner mit der Stellung des Insolvenzantrages und der Entwicklung eines Insolvenzplanes beauftragt hat.
InsO § 142
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BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 21/06 R
Besetzung der Spruchkörper mit ehrenamtlichen Richtern in vertrags (zahn) ärztlichen Streitigkeiten - Schadensregress gegen den Zahnarzt bei nicht dem Standard genügender prothetischer Versorgung auf Antrag der Krankenkasse
Tatbestand: Streitig ist ein Regress wegen mangelhafter zahnprothetischer Versorgung.
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BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03
Die Vollzugsbehörde darf die Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch auf § 4 Abs. 2 Satz 2 StVollzG stützen, um der konkreten, anderweitig nicht ausschließbaren Gefahr zu begegnen, daß ein Strafgefangener seinen Verteidiger zur Freipressung als Geisel nimmt (Abgrenzung zu BGHSt 30, 38).
StVollzG § 4 Abs. 2 Satz 2
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BGH, 22.01.2004 - IX ZR 65/01
Schließt sich ein Rechtsanwalt mit einem bisher als Einzelanwalt tätigen anderen Rechtsanwalt zur gemeinsamen Berufsausübung in einer Sozietät in der Form einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts zusammen, so haftet er nicht entsprechend § 28 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 128 Satz 1 HGB für die im Betrieb des bisherigen Einzelanwalts begründeten Verbindlichkeiten.
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BAG, 12.06.2003 - 8 AZR 341/02
Schadensersatz nach gerichtlicher Auflösung des Arbeitsverhältnisses
Wurde im Rahmen der gerichtlichen Auflösung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung nach §§ 9, 10 KSchG zuerkannt, kann der durch die Beendigung des Arbeitsverhältnisses eingetretene Verlust einer Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung daneben nicht als Schadensersatz nach § 628 Abs. 2 BGB oder aus dem Gesichtspunkt einer positiven Vertragsverletzung nach §§ 280, 286 analog BGB verlangt werden.
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BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 185/00
Kündigung zur Unzeit
Eine zur Unzeit ausgesprochene Kündigung, die den Arbeitnehmer gerade wegen des Kündigungszeitpunkts besonders belastet, kann treuwidrig und damit rechtsunwirksam sein.
Dies setzt jedoch neben der "Unzeit" der Kündigung weitere Umstände voraus, etwa daß der Arbeitgeber absichtlich oder auf Grund einer Mißachtung der persönlichen Belange des Arbeitnehmers einen Kündigungszeitpunkt wählt, der den Arbeitnehmer besonders beeinträchtigt.
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BGH, 10.06.1999 - VII ZR 215/98
a) Ob auf einen Projektsteuerungsvertrag das Recht des Dienst- oder Werkvertrages anwendbar ist, ergibt die Auslegung der vertraglichen Vereinbarung.
b) Hat der Projektsteuerer verschiedene Aufgaben übernommen, ist Werkvertragsrecht anwendbar, wenn die erfolgsorientierten Aufgaben dermaßen überwiegen, daß sie den Vertrag prägen.
c) Werkvertragsrecht ist anwendbar, wenn die zentrale Aufgabe des Projektsteuerers die technische Bauüberwachung eines Generalübernehmers ist.
BGB § 631
