Rechtsprechung zu § 632 BGB
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BGH, 12.01.2006 - VII ZR 2/04
1. Auf die fehlende Prüffähigkeit der Schlussrechnung kann sich der Besteller nicht berufen, wenn er eine Abrechnung des Architektenvertrags vorgenommen hat und einen Anspruch auf Rückzahlung bezahlten Honorars geltend macht.
2. Das Objekt im Sinne der §§ 3 Abs. 1, 10 Abs. 1 HOAI wird durch den Vertragsgegenstand bestimmt.
HOAI §§ 3, 8 Abs. 1, 10
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BGH, 20.07.2005 - VIII ZR 121/04
Zur Wirksamkeit von Formularbestimmungen in einem Vertragshändlervertrag der Kraftfahrzeug-Branche.
BGB § 307
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BGH, 07.03.2005 - II ZR 144/03
Ein Grundurteil darf, sofern ein Anspruch nach Grund und Höhe streitig ist, nur dann ergehen, wenn alle Fragen, die zum Grund des Anspruchs gehören, erledigt sind und nach dem Sach- und Streitstand zumindest wahrscheinlich ist, daß der Anspruch in irgendeiner Höhe besteht. Diese Voraussetzungen sind nicht erfüllt, wenn der beklagten Partei bei Urteilserlaß im Beschlußwege die Möglichkeit eingeräumt wird, zu bislang nicht schlüssigen Gegenforderungen ergänzend vorzutragen, die in ihrer Gesamthöhe die Klageforderung übersteigen.
ZPO § 304
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BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 21/04 R
Revisibilität - Auslegung und Überprüfung von Landesrecht - Versagung - Vergütungsanspruch - Therapiebericht - Heilmittelerbringer
Tatbestand: Streitig ist die Vergütung für einen Therapiebericht in Höhe von 5, 00 DM nebst Porto, insgesamt 6, 10 DM (= 3, 12 EUR).
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BSG, 20.01.2005 - B 3 KR 33/04 R
Revisibilität - Auslegung und Überprüfung von Landesrecht - Versagung - Vergütungsanspruch - Therapiebericht - Heilmittelerbringer
Tatbestand: Streitig ist die Vergütung für zwei Therapieberichte in Höhe von jeweils 5, 00 DM nebst Porto, insgesamt 12, 20 DM (= 6, 24 EUR).
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BGH, 24.06.2004 - VII ZR 259/02
a) Erbringt der Architekt eine vertraglich geschuldete Leistung teilweise nicht, dann entfällt der Honoraranspruch des Architekten ganz oder teilweise nur dann, wenn der Tatbestand einer Regelung des allgemeinen Leistungsstörungsrechts des BGB oder des werkvertraglichen Gewährleistungsrechts erfüllt ist, die den Verlust oder die Minderung der Honorarforderung als Rechtsfolge vorsieht.
b) Der vom Architekten geschuldete Gesamterfolg ist im Regelfall nicht darauf beschränkt, daß er die Aufgaben wahrnimmt, die für die mangelfreie Errichtung des Bauwerks erforderlich sind.
c) Umfang und Inhalt der geschuldeten Leistung des Architekten sind, soweit einzelne Leistungen des Architekten, die für den geschuldeten Erfolg erforderlich sind, nicht als selbständige Teilerfolge vereinbart worden sind, durch Auslegung zu ermitteln.
d) Eine an den Leistungsphasen des § 15 HOAI orientierte vertragliche Vereinbarung begründet im Regelfall, daß der Architekt die vereinbarten Arbeitsschritte als Teilerfolg des geschuldeten Gesamterfolges schuldet.
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BGH, 12.05.2004 - VIII ZR 159/03
Eine Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Luftfahrtunternehmens, nach der die Provision der Reisebürounternehmen für vermittelte Flüge unter Ausschluß des auf die variablen Landegebühren entfallenden Preisanteils berechnet wird, stellt keine unangemessene Benachteiligung der Reisebüros nach § 9 AGBG dar.
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BGH, 27.11.2003 - VII ZR 53/03
a) Aus dem Inhalt und der Gestaltung der in einem Bauvertrag verwendeten Bedingungen kann sich ein von dem Verwender zu widerlegender Anschein dafür ergeben, daß sie zur Mehrfachverwendung vorformuliert worden sind (im Anschluß an BGH, Urteil vom 14. Mai 1992 - VII ZR 204/ 90, BGHZ 118, 229, 238).
b) Eine vom Auftraggeber gestellte Klausel in einem Bauvertrag, nach der jegliche Nachforderungen ausgeschlossen sind, wenn sie nicht auf schriftlichen Zusatz- und Nachtragsaufträgen des Auftraggebers beruhen, benachteiligt den Auftragnehmer unangemessen und ist deshalb gemäß § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.
c) Ein Zahlungsplan in einem Bauvertrag, wonach die 12. Rate nach Fertigstellung der Leistung und die 13. und letzte Rate nach Beseitigung aller Mängel, Abnahme und Vorlage einer Gewährleistungsbürgschaft zu zahlen ist, ist vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen dahin zu verstehen, daß die 13. Rate fällig wird, wenn die Abnahme trotz vorhandener Mängel erfolgt. Dem Auftraggeber steht dann in Höhe des mindestens Dreifachen der Mängelbeseitigungskosten ein Leistungsverweigerungsrecht zu.
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BGH, 15.05.2003 - IX ZR 283/02
Die Verjährung des Anspruchs aus § 945 Alt. 1 ZPO beginnt, falls die einstweilige Verfügung aufgehoben worden ist, spätestens dann, wenn der vormalige Antragsgegner im Hauptsacheverfahren ein noch nicht rechtskräftiges Urteil zu seinen Gunsten erzielt, das in hohem Maße dafür spricht, daß die einstweilige Verfügung von Anfang an nicht gerechtfertigt war.
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BGH, 19.03.2002 - X ZR 125/00
Zahlt der zu Abschlagszahlungen verpflichtete Besteller vor Fälligkeit der jeweiligen Rate auf die spätere, im Umfang der Zahlungen tatsächlich bestehende Werklohnschuld, steht ihm ein Anspruch auf Ausgleich der damit verbundenen angeblichen Nutzungsvorteile gegen den Unternehmer nicht zu.
