Rechtsprechung zu § 635 BGB
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BGH, 27.11.2003 - VII ZR 93/01
Ein Auftraggeber, der den Auftragnehmer zur Nachbesserung auffordert, eine von diesem vorgeschlagene geeignete Nachbesserung aber nicht annimmt, verhält sich widersprüchlich.
BGB § 633 Abs. 3
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BGH, 13.02.2003 - VII ZR 395/01
a) Die Planung des Architekten ist mangelhaft, wenn eine mit dem Besteller vereinbarte Obergrenze für die Baukosten überschritten wird. Eine Toleranz kommt nur in Betracht, wenn sich im Vertrag hierfür Anhaltspunkte finden.
b) Die in einem Bauantrag genannte Bausumme wird nicht allein dadurch als Obergrenze für die Baukosten vereinbart, daß der Architekt den Antrag dem Bauherrn vorlegt, dieser ihn unterzeichnet und an die Baubehörde weiterleitet.
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BGH, 12.09.2002 - VII ZR 344/01
Ein Auftraggeber ist grundsätzlich berechtigt, vor Ablauf einer dem Auftragnehmer mit Ablehnungsandrohung gesetzten Frist Schadensersatz zu verlangen, wenn feststeht, daß der Auftragnehmer die Frist nicht einhalten wird.
BGB § 634 Abs. 1 a. F.
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BGH, 07.03.2002 - III ZR 12/01
Der mit einem gewerblichen Unternehmer geschlossene Vertrag über die Ausführung von Buchhaltungsarbeiten und den Entwurf der Jahresabschlüsse ist entweder ein Werkvertrag oder ein typengemischter Vertrag, bei dem die erfolgsbezogenen Leistungen deutlich im Vordergrund stehen. Bei Mängeln in der Buchhaltung muß daher der Auftraggeber dem Unternehmer grundsätzlich Gelegenheit zur Nachbesserung geben. Anders liegt es dann, wenn der Unternehmer ernsthaft und endgültig eine Nachbesserung verweigert oder sie für den Auftraggeber unzumutbar ist.
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BGH, 07.06.2001 - VII ZR 471/99
Der Umfang der Verpflichtung eines Fliesenlegers, Vorleistungen anderer Unternehmer zu prüfen, wird durch DIN 18352 Abschnitt 3. 1. 3 (Fassung 1985) nicht abschließend umschrieben.
BGB § 631
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BGH, 06.07.2000 - VII ZR 82/98
Tatbestand: Der Kläger nimmt den beklagten Ingenieur auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung eines Wintergartens und unzureichender Bauaufsicht in Anspruch.
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BGH, 11.04.2000 - X ZR 32/98
Tatbestand: Die H. T. GmbH (im folgenden: das H.) stand mit der Beklagten in langjährigen Geschäftsbeziehungen, in deren Rahmen die Beklagte das H. mit Rohrdichtungen belieferte, die das H. u. a. zur Abdichtung der von ihm hergestellten Stahlbetonrohre verwendete.
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BGH, 11.04.2000 - X ZR 19/98
Zur Haftung des Unternehmens für die objektiv unrichtige Erklärung, verlorengegangene Daten auf einer EDV-Anlage seien nicht wiederherzustellen.
BGB §§ 276; 635
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BGH, 16.03.2000 - VII ZR 461/98
Der Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden (z. B. Mietausfall), die im Zusammenhang mit einer Nachbesserung entstehen, setzt keine Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung voraus.
BGB § 634 Abs. 1
