Rechtsprechung zu § 638 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

21
von
36
BGH, 11.10.2007 - VII ZR 99/06

1. a) Der Werkunternehmer, der ein Bauwerk arbeitsteilig herstellen lässt, muss die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Bauwerk bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterlässt er dies, so verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers - wie bei arglistigem Verschweigen eines Mangels - erst nach dreißig Jahren, wenn der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden wäre (Bestätigung von BGH, Urteil vom 12. März 1992 - VII ZR 5/ 91, BGHZ 117, 318).

b) Diese Organisationspflicht ist keine vertragliche Verbindlichkeit gegenüber dem Besteller, sondern eine Obliegenheit des Unternehmers.

c) Dem Unternehmer kann eine Obliegenheitsverletzung nicht allein deshalb angelastet werden, weil sein Nachunternehmer die Herstellung des ihm übertragenen Werks seinerseits nicht richtig organisiert. Eine Zurechnung über § 278 BGB kommt nicht in Betracht.

2. Soweit Leistungen zur Herstellung von Bauteilen an einen Nachunternehmer vergeben werden, die der Unternehmer mangels eigener Fachkunde oder mangels Lizenzierung nicht selbst vornehmen kann, genügt der Unternehmer grundsätzlich seinen Obliegenheiten, wenn er den Nachunternehmer sorgfältig aussucht.

BGB §§ 638 a. F., 278

Volltext bei lexetius.com

22
von
36
BGH, 26.10.2006 - VII ZR 133/04

Der Architekt schuldet als Sachwalter des Bauherrn im Rahmen seines jeweils übernommenen Aufgabengebiets die unverzügliche und umfassende Aufklärung der Ursachen sichtbar gewordener Baumängel sowie die sachkundige Unterrichtung des Bauherrn vom Ergebnis der Untersuchung und von der sich daraus ergebenden Rechtslage. Von der Ursächlichkeit der Verletzung dieser Pflicht für den eingetretenen Schaden ist auszugehen, wenn der Auftraggeber bei entsprechender Aufklärung rechtzeitig gegen den Architekten vorgegangen wäre. Hierfür spricht eine tatsächliche Vermutung. Der aus der ursächlichen Verletzung der Pflicht folgende Schadensersatzanspruch geht dahin, dass die Verjährung der gegen den Architekten gerichteten Gewährleistungsansprüche als nicht eingetreten gilt.

BGB §§ 195, 276, 631, 635 a. F.

Volltext bei lexetius.com

23
von
36
BGH, 30.11.2004 - X ZR 43/03

Der Werkunternehmer, der das Werk arbeitsteilig herstellen läßt, muß die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das Werk bei Ablieferung mangelfrei ist. Unterläßt er dies und wäre der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden, verjähren Gewährleistungsansprüche des Bestellers wie bei arglistigem Verschweigen des Mangels. Das gilt unabhängig davon, ob der Werkvertrag ein Bauwerk oder ein anderes Werk betrifft (Fortführung von BGHZ 117, 318).

BGB a. F. § 638 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

24
von
36
BGH, 15.04.2004 - VII ZR 291/03

Die Verpflichtung, ein serienmäßig hergestelltes Mobilheim zu liefern und auf vom Erwerber hergestellte Fundamente aufzustellen, beurteilt sich auch dann nach Kaufvertragsrecht, wenn geringfügige Sonderwünsche zu erfüllen sind.

BGB § 433, § 651 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

25
von
36
BGH, 15.04.2004 - VII ZR 129/02

Jede vertragliche Abweichung von der VOB/ B führt dazu, daß diese nicht als Ganzes vereinbart ist (BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 419/ 02).

AGBG § 9

Volltext bei lexetius.com

26
von
36
BGH, 25.09.2003 - VII ZR 357/02

a) Infolge von Baumängeln entstandene Mietausfälle gehören zu den engen Mangelfolgeschäden, auch wenn sie nicht beim Auftraggeber, sondern nach Weiterveräußerung beim Erwerber entstanden sind.

b) Die Prozeßkosten aus den Streitigkeiten um die Mietausfälle gehören ebenfalls zu den engen Mangelfolgeschäden.

BGB § 635

Volltext bei lexetius.com

27
von
36
BGH, 28.11.2002 - VII ZR 4/00

Zur Frage des Eingriffs in den Kernbereich der VOB/ B durch vorrangig vereinbarte Vertragsbedingungen.

AGBG § 9; VOB/ B § 13 Nr. 4

Volltext bei lexetius.com

28
von
36
BGH, 10.01.2002 - III ZR 13/01

Zu den Anforderungen an die Darlegung der Unmöglichkeit, anderweiten Ersatz zu erlangen, bei einer rechtswidrigen Baugenehmigung (hier: durch Inanspruchnahme der Baufirma wegen Planungsfehlers).

BGB § 839 E, Fe

Volltext bei lexetius.com

29
von
36
BFH, 09.08.2001 - III R 6/01

Aufwendungen für die Asbestsanierung der Außenfassade eines Wohnhauses können als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen sein, wenn durch ein vor Durchführung der Maßnahme erstelltes amtliches Gutachten nachgewiesen ist, dass eine Sanierung zur Beseitigung einer von der Fassade ausgehenden konkreten Gesundheitsgefährdung infolge der Freisetzung von Asbestfasern in das Innere des Hauses unverzüglich erforderlich ist.

EStG § 33

Volltext bei lexetius.com

30
von
36
BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

a) Die zum Bauherrenmodell entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze im engeren Sinne sind auch auf den Erwerb im Bauträgermodell anwendbar.

b) Zu den notwendigen Informationen in einem Prospekt einer Immobilienanlage zählen richtige und unmißverständliche Angaben über Wohnflächen und deren Berechnungsgrundlage.

BGB § 276 Fa

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht