Rechtsprechung zu § 638 BGB
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BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

a) Die zum Bauherrenmodell entwickelten Prospekthaftungsgrundsätze im engeren Sinne sind auch auf den Erwerb im Bauträgermodell anwendbar.

b) Zu den notwendigen Informationen in einem Prospekt einer Immobilienanlage zählen richtige und unmißverständliche Angaben über Wohnflächen und deren Berechnungsgrundlage.

BGB § 276 Fa

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BGH, 06.07.2000 - VII ZR 82/98

Tatbestand: Der Kläger nimmt den beklagten Ingenieur auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung eines Wintergartens und unzureichender Bauaufsicht in Anspruch.

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BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99

Der mit der Planung beauftragte Architekt muß dem ausführenden Unternehmer besonders schadensträchtige Details einer Abdichtung gegen drückendes Wasser (hier: Abdichtung mit Dickbeschichtung) in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlichen.

BGB § 635

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BGH, 11.04.2000 - X ZR 32/98

Tatbestand: Die H. T. GmbH (im folgenden: das H.) stand mit der Beklagten in langjährigen Geschäftsbeziehungen, in deren Rahmen die Beklagte das H. mit Rohrdichtungen belieferte, die das H. u. a. zur Abdichtung der von ihm hergestellten Stahlbetonrohre verwendete.

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BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99

Zur Abgrenzung zwischen der Aufnahme einer neuen und der Erweiterung einer bereits ausgeübten gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 VerbrKrG.

VerbrKrG § 1 Abs. 1

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BGH, 25.03.1999 - VII ZR 402/97

Der zur Errichtung eines Gebäudes Verpflichtete ist dann zeitlich unbefristet zur Gewährleistung verpflichtet, wenn diejenige (Teil-) Leistung, bei deren Erbringung in grober Weise gegen die Pflicht zur qualitätsgerechten Leistung verstoßen wurde, bei bestimmungsgemäßem Gebrauch keine ihrer Art angemessene Lebensdauer oder Haltbarkeit hat. Eine Beeinträchtigung der Lebensdauer des gesamten Gebäudes ist nicht erforderlich.

VertragsG § 93 Abs. 1

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