Rechtsprechung zu § 639 BGB
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BGH, 15.04.2004 - VII ZR 129/02
Jede vertragliche Abweichung von der VOB/ B führt dazu, daß diese nicht als Ganzes vereinbart ist (BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 419/ 02).
AGBG § 9
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BGH, 24.10.2000 - X ZR 42/99
Tatbestand: Die Klägerin bestellte bei der Beklagten eine Bandkantenbearbeitungsanlage mit Blockstrehler unter Bezugnahme auf ein schriftliches Angebot der Beklagten. Die Beklagte bestätigte diese Bestellung mit schriftlicher Auftragsbestätigung.
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BGH, 06.12.2007 - VII ZR 125/06
Ein Besteller, der wegen eines Baumangels die Bezahlung des Werklohns verweigert, braucht auch nach Einführung des § 641 Abs. 3 BGB durch das Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen vom 30. März 2000 nicht zur Höhe der Mängelbeseitigungskosten vorzutragen (Fortführung BGH, Urteil vom 4. Juli 1996 - VII ZR 125/ 95, BauR 1997, 133, 134 = ZfBR 1997, 31).
Ist der Auftraggeber nach § 17 Nr. 8 Satz 2 VOB/ B berechtigt, einen den noch nicht erfüllten Ansprüchen entsprechenden Teil eines Bareinbehalts zurückzuhalten, bestimmt sich der Teil, den er zurückhalten darf, danach, in welcher Höhe er von seinem Leistungsverweigerungsrecht nach §§ 320, 641 Abs. 3 BGB Gebrauch machen darf.
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BGH, 25.01.2007 - VII ZR 41/06
Zum Vorliegen eines Mangels, wenn eine automatische Rollladenanlage im Winter wegen Vereisung blockiert und anschließend die Gurte reißen können.
Eine mündliche Anzeige reicht zur Erhaltung der Mängeleinrede trotz Verjährung des Gewährleistungsanspruchs auch dann aus, wenn die Parteien die Geltung der VOB/ B vereinbart haben.
Eine schriftliche Rüge ist dazu nicht notwendig (Bestätigung von BGH, Urteil vom 10. April 1969 - VII ZR 27/ 67, SF Z 2. 13 Bl. 33; Urteil vom 15. Dezember 1969 - VII ZR 148/ 67, BGHZ 53, 122, 125 ff.).
BGB § 633; BGB § 478 Abs. 1 a. F; VOB/ B § 13 Nr. 1, Nr. 5 Abs. 1
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BGH, 07.07.2005 - VII ZR 59/04
Erweist sich eine Klage auf Ersatz von Mängelbeseitigungskosten nicht im geltend gemachten Umfang als begründet, weil das Gericht eine kostengünstigere Maßnahme für ausreichend hält, hat es im Rahmen der Beweisaufnahme zur Höhe dieser geringeren Kosten Feststellungen zu treffen.
BGB § 635 a. F.
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BGH, 25.09.2003 - VII ZR 357/02
a) Infolge von Baumängeln entstandene Mietausfälle gehören zu den engen Mangelfolgeschäden, auch wenn sie nicht beim Auftraggeber, sondern nach Weiterveräußerung beim Erwerber entstanden sind.
b) Die Prozeßkosten aus den Streitigkeiten um die Mietausfälle gehören ebenfalls zu den engen Mangelfolgeschäden.
BGB § 635
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BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98
a) Auch beim Kauf von Standard-Software ist die Kaufsache mangels anderweiter Vereinbarung dann "abgeliefert", wenn sie vom Verkäufer in Erfüllungsabsicht derart in den Machtbereich des Käufers gebracht wird, daß dieser sie auf das Vorhandensein von Mängeln untersuchen kann.
b) Haben die Parteien eines beiderseitigen Handelskaufs vereinbart, daß die fehlerhafte Ware vom Verkäufer nachgebessert werden soll, so hat der Käufer nach Beendigung der Nachbesserungsarbeiten zur Erhaltung seiner Rechte die Kaufsache unverzüglich erneut zu untersuchen und etwa verbliebene oder auch neue Mängel wiederum unverzüglich zu rügen.
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BGH, 17.12.1998 - IX ZR 151/98
Der Verwalter im Konkurs eines Werkunternehmers ist an die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts gebunden.
KO § 6
