Rechtsprechung zu § 645 BGB
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BGH, 08.11.2007 - VII ZR 183/05
a) Auch nach der Änderung des § 633 BGB durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts entspricht ein Werk nicht der vereinbarten Beschaffenheit, wenn es nicht die vereinbarte Funktionstauglichkeit aufweist.
b) Beruht der Mangel der Funktionstauglichkeit auf einer unzureichenden Vorleistung eines anderen Unternehmers, wird der Unternehmer auch nach dem durch das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts geänderten Werkvertragsrecht von der Mängelhaftung frei, wenn er seine Prüfungs- und Hinweispflicht erfüllt hat.
c) Der Unternehmer trägt die Darlegungs- und Beweislast für die Erfüllung der Prüfungs- und Hinweispflicht.
d) Zur Mängelhaftung des Unternehmers für eine Heizungsanlage, die deshalb nicht funktioniert, weil das von einem anderen Unternehmer errichtete Blockheizkraftwerk keine ausreichende Wärme erzeugt.
BGB § 633 Abs. 2 Satz 1
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BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 487/06
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob zwischen dem Kläger und der V AG (V AG), einer Rechtsvorgängerin der Beklagten, in der Zeit vom 19. Februar 1981 bis zum 31. März 1996 ein Arbeitsverhältnis bestanden hat.
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BAG, 10.10.2007 - 7 AZR 448/06
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung
Tatbestand: Die Parteien streiten noch darüber, ob zwischen dem Kläger und der Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen in der Zeit vom 12. Oktober 1972 bis zum 31. Dezember 2002 ein Arbeitsverhältnis bestand. Außerdem begehrt der Kläger die Feststellung, dass dieser Zeitraum als ...
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BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06
Güterkraftverkehr; grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Gemeinschaftslizenz; Fahrerbescheinigung; Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; assoziationsrechtliche Stillhalteklauseln; Arbeitnehmerüberlassung; gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung; Dienst- oder Werkvertrag; Konzernprivileg.
Setzt ein im Inland ansässiges Verkehrsunternehmen die bei einem türkischen Tochterunternehmen angestellten türkischen Fahrer dauerhaft im gewerblichen Güterverkehr zwischen der Türkei und Deutschland ein, handelt es sich auch dann um eine gewerbsmäßige und damit erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Art. 1 § 1 Satz 1 AÜG, wenn der türkischen Tochterfirma kein Entgelt für die Arbeitnehmerüberlassung gewährt, sondern nur die Personalkosten erstattet werden.
VO (EWG) Nr. 881/ 92 Art. 3; VO (EG) Nr. 484/ 2002 Art. 1 Nr. 2; Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei Art. 41 Abs. 1; ARB Nr. 1/ 80 Art. 13; AÜG Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 2, § 3 Abs. 2
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BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse
Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revision noch darüber, ob zwischen dem Kläger und der Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen in der Zeit vom 12. Oktober 1972 bis zum 31. Dezember 2001 ein Arbeitsverhältnis bestand. Außerdem begehrt der Kläger die Feststellung, dass diese Zeit als Zeit ...
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BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 39/05
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmerbegriff
Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der am 25. April 2002 im Betrieb des Antragstellers durchgeführten Betriebsratswahl.
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BGH, 13.01.2005 - VII ZR 28/04
Der Besteller verliert sein Leistungsverweigerungsrecht gegenüber einer Werklohnforderung des Unternehmers nicht, wenn er die nach § 648 a BGB geforderte Sicherheit nicht stellt (im Anschluß an BGH, Urteil vom 22. Januar 2004 - VII ZR 183/ 02, BGHZ 157, 335).
BGB § 648 a a. F.
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BGH, 18.11.2004 - IX ZR 299/00
a) Tritt ein zahlungsschwacher Bauhauptunternehmer einem Subunternehmer Forderungsteile gegen seinen Auftraggeber erfüllungshalber ab, zu deren Abtretung er bereits aufgrund einer voraufgegangenen Sicherungsvereinbarung verpflichtet war, so begründet eine solche Abtretung in der Regel kein ausreichend starkes Beweisanzeichen dafür, daß der Bauhauptunternehmer in Gläubigerbenachteiligungsabsicht gehandelt hat und dem Subunternehmer dies bekannt war.
b) Eine Vereinbarung, in der sich ein zahlungsschwacher Bauhauptunternehmer gegenüber einem Subunternehmer verpflichtet, in einer Höhe, in der dieser werkvertragsrechtlich Sicherheit verlangen kann, ihm einen Teil des Werklohnanspruchs gegen den Bauherrn abzutreten, bildet ebenfalls kein starkes Beweisanzeichen für eine Gläubigerbenachteiligungsabsicht.
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BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R
Arbeitsgenehmigungsfreiheit - fahrendes Personal im grenzüberschreitenden Güterverkehr - Verbot der Beschränkung des Dienstleistungsverkehrs mit der Türkei
Tatbestand: Die Klägerin zu 1) ist ein rechtsfähiges türkisches Unternehmen mit Sitz in I., das im grenzüberschreitenden Verkehr zwischen der Türkei und Deutschland tätig ist. Hierfür setzt sie bei ihr angestellte türkische Fahrer, die in der Türkei wohnen, ein. Die LKW sind in Deutschland auf das ...
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BVerwG, 13.04.2004 - 6 PB 2.04
Mitbestimmung bei Einstellungen; Gestellungsvertrag zwischen Klinik und DRK-Schwesternschaft; Einsatz von Mitarbeitern eines Fremdunternehmens in der Dienststelle.
Es beruht nicht auf einander widersprechenden Rechtssätzen, wenn das Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Einstellungen in den Fällen des Einsatzes der von der DRK-Schwesternschaft gestellten Pflegekräfte an einem Universitätsklinikum bejaht, beim Einsatz von Mitarbeitern eines externen Krankentransportunternehmens hingegen verneint wird.
NWPersVG § 72
