Rechtsprechung zu § 650 BGB
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BGH, 08.01.2004 - III ZR 375/02

Der Abschluß einer wirksamen Wahlleistungsvereinbarung setzt nicht voraus, daß dem Patienten vor Abschluß der Vereinbarung, wie bei einem Kostenvoranschlag nach § 650 BGB, detailliert und auf den Einzelfall abgestellt die Höhe der voraussichtlich entstehenden Arztkosten mitgeteilt wird (Fortführung zum Senatsurteil vom 27. November 2003 - III ZR 37/ 03, zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehen).

BPflV § 22 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2

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BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

Zur Pflicht des Krankenhauses, den Patienten vor Abschluß einer Wahlleistungsvereinbarung über die Entgelte und den Inhalt der wahlärztlichen Leistungen zu unterrichten.

BPflV § 22 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2

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BGH, 03.02.2000 - III ZR 313/98

Errichtet und betreibt der Inhaber der Straßenbaulast in oder auf der Straße hier: unter einer Brücke - eine zur Aufnahme von Versorgungsleitungen geeignete und bestimmte Kabeltragwanne, in der vereinbarungsgemäß (auch) die Deutsche Bundespost bzw. ihre Nachfolgeunternehmen Fernmeldekabel verlegt haben, so ist diese Wanne weder Teil der Fernmeldelinie i. S. d. § 1 TWG noch Teil des Verkehrsweges i. S. d. § 1 TWG, § 1 Abs. 4 FStrG. Die Frage, ob und in welchem Umfang sich die Post an den Kosten zu beteiligten hat, die der Träger der Straßenbaulast für eine Instandsetzung und Verbesserung der Kabeltragwanne aufgewendet hat, beantwortet sich daher nicht nach den §§ 2 ff TWG, sondern allein nach den über die Mitbenutzung der Wanne getroffenen Abreden.

TelegrafenwegeG §§ 1-3, 5 und 6; TKG §§ 50-53, 55 und 56; FStrG § 1 Abs. 4

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