Rechtsprechung zu § 651 BGB
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BGH, 22.02.2001 - IX ZR 191/98

a) Stellt der Konkursverwalter des Werklieferanten mit Mitteln der Masse ein Schiffsbauwerk fertig und übereignet das Schiff dem Besteller, so kann der Besteller mit nichtbevorrechtigten Konkursforderungen aus einem anderen Vertrag gegen den Teil der Baulohnforderung aufrechnen, die durch Teilherstellung des Schiffes bis zur Konkurseröffnung - ohne fällig zu sein - bereits entstanden war.

b) Bei Fertigstellung und Ablieferung eines Schiffsbauwerkes durch den Konkursverwalter wird der Gesamtbaulohn zu demjenigen Teil Masseforderung, der sich aus dem Wertverhältnis ergibt, in welchem zur Zeit der Ablieferung das fertiggestellte Schiff zu dem Schiffsbauwerk nach seinem Bauzustand bei Konkurseröffnung steht.

c) Der Tatrichter hat die bestrittene Masseunzulänglichkeit in einem Prozeß gegen den Konkursverwalter entsprechend § 287 Abs. 2 ZPO zu beurteilen.

KO §§ 17, 55 Satz 1 Nr. 1, 60; BGB § 651; ZPO § 287 Abs. 2

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BGH, 15.04.2004 - VII ZR 291/03

Die Verpflichtung, ein serienmäßig hergestelltes Mobilheim zu liefern und auf vom Erwerber hergestellte Fundamente aufzustellen, beurteilt sich auch dann nach Kaufvertragsrecht, wenn geringfügige Sonderwünsche zu erfüllen sind.

BGB § 433, § 651 Abs. 1

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BGH, 03.03.2004 - VIII ZR 76/03

Verpflichtet sich ein Unternehmer, einen Gegenstand (hier: Solaranlage) zu liefern und zu montieren, so kommt es für die rechtliche Einordnung des Vertragsverhältnisses als Kaufvertrag (mit Montageverpflichtung) oder als Werkvertrag darauf an, auf welcher der beiden Leistungen bei der gebotenen Gesamtbetrachtung der Schwerpunkt liegt. Dabei ist vor allem auf die Art des zu liefernden Gegenstandes, das Wertverhältnis von Lieferung und Montage sowie auf die Besonderheiten des geschuldeten Ergebnisses abzustellen.

BGB § 651 Abs. 1 a. F.

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BSG, 06.09.2007 - B 3 KR 20/06 R

Krankenversicherung - Leistungspflicht für Sehhilfen volljähriger Versicherter - Verordnung bis zum 31. 12. 2003

Tatbestand: Streitig ist die Leistungspflicht der Krankenkasse für Sehhilfen, die zwar noch im Jahr 2003 bestellt, aber erst zu Beginn des Jahres 2004 von den Augenoptikern an die Versicherten ausgeliefert wurden.

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BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 124/99

Zur Abgrenzung zwischen der Aufnahme einer neuen und der Erweiterung einer bereits ausgeübten gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Abs. 1 VerbrKrG.

VerbrKrG § 1 Abs. 1

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BFH, 07.11.2006 - VIII R 13/04

Der Erwerb von Mitunternehmeranteilen aufgrund eines nach dem 24. April 1996 geschlossenen Kaufvertrags gegen Zahlung des Kaufpreises (oder eine sonstige Leistung) in das Eigenvermögen des bisherigen Mitunternehmers berechtigt nicht zur Inanspruchnahme der Bewertungsfreiheit nach § 82f EStDV. Ein entgeltliches Rechtsgeschäft dieser Art begründet insbesondere keinen Beitritt i. S. von § 82f Abs. 5 Satz 2 EStDV.

EStDV § 82f; UmwStG 1995 §§ 24, 22, 12

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BGH, 25.10.2006 - VIII ZR 23/06

a) In Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmers für den Verkauf individuell zusammengestellter Einbauküchen an Verbraucher halten folgende Klauseln der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand:

"Der Verkäufer ist zu vorzeitiger Lieferung berechtigt."

"Der Vertragspreis wird mit der Mitteilung, dass der Vertragsgegenstand zur Abholung am Geschäftssitz des Verkäufers bereit steht, fällig."

b) In solchen Kaufverträgen ist die Klausel "Der Käufer kann vier Wochen nach Überschreitung eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern" nicht nach § 308 Nr. 1 BGB unwirksam.

BGB §§ 307 Abs. 1 Satz 1, 308 Nr. 1

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BFH, 01.06.2006 - V R 104/01

Die Leistungen eines Unternehmers, der die Durchführung von Sprachstudienaufenthalten im Ausland einschließlich Beförderung und Betreuung im eigenen Namen anbietet, können als einheitliche Leistung unter die Sonderregelung des § 25 UStG für Reiseleistungen fallen. Auf den Zweck oder die Dauer des Auslandsaufenthalts der Teilnehmer kommt es insoweit nicht an.

UStG 1993 § 4 Nr. 23, § 25; Richtlinie 77/ 388/ EWG Art. 26

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BVerfG, 13.06.2005 - 1 BvR 2875/04

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft eine zivilrechtliche Streitigkeit wegen einer aus einem Sukzessivlieferungsvertrag über Werbezündholzbriefchen folgenden Zahlungsverpflichtung.

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BGH, 15.02.2005 - X ZR 43/02

Ein Konstruktionsfehler bei einer Maschine stellt grundsätzlich auch dann einen Fehler im Sinn des § 633 Abs. 1 BGB a. F. dar, wenn sich die Verfehlung der vereinbarten Maschinenleistung erst bei Hinzutreten weiterer Umstände ergibt.

BGB a. F. § 633 Abs. 1

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