Rechtsprechung zu § 651l BGB
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BFH, 01.06.2006 - V R 104/01

Die Leistungen eines Unternehmers, der die Durchführung von Sprachstudienaufenthalten im Ausland einschließlich Beförderung und Betreuung im eigenen Namen anbietet, können als einheitliche Leistung unter die Sonderregelung des § 25 UStG für Reiseleistungen fallen. Auf den Zweck oder die Dauer des Auslandsaufenthalts der Teilnehmer kommt es insoweit nicht an.

UStG 1993 § 4 Nr. 23, § 25; Richtlinie 77/ 388/ EWG Art. 26

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BGH, 03.06.2004 - X ZR 28/03

Eine Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Reisevertrags, nach der die Geltendmachung aller Ansprüche, auch solcher aus unerlaubter Handlung, nach Ablauf einer einmonatigen Frist grundsätzlich ausgeschlossen ist, verstößt gegen § 9 AGBG a. F. (jetzt § 307 Abs. 1 BGB) und ist deswegen unwirksam.

BGB § 651g a. F.; AGBG § 9 a. F.

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BFH, 18.03.2004 - V R 104/01

Dem EuGH wird folgende Frage zur Auslegung der Richtlinie 77/ 388/ EWG vorgelegt:

Gilt die Sonderregelung für Reisebüros in Art. 26 der Richtlinie 77/ 388/ EWG auch für Umsätze eines Veranstalters von sog. "High-School-Programmen" und "College-Programmen" mit Auslandsaufenthalt von drei bis zehn Monaten, die den Teilnehmern im eigenen Namen angeboten werden und für deren Durchführung Leistungen anderer Steuerpflichtiger in Anspruch genommen werden?

UStG 1993 § 4 Nr. 23, § 25; Richtlinie 77/ 388/ EWG Art. 26

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BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00

In einem Versicherungsvertrag zwischen Reiseveranstalter und Versicherer, mit dem der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung aus § 651k BGB zur Absicherung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz entsprechen will, sind Klauseln unwirksam, die den Versicherungsschutz des Reisenden für Anzahlungen auf Zahlungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag und für weitere Zahlungen auf solche beschränken, die binnen bestimmter Frist vor Reisebeginn erfolgen.

BGB § 651k; AGBG § 9 (Bk)

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