Rechtsprechung zu § 652 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
50
BGH, 13.12.2007 - III ZR 163/07
a) Die nur vorübergehende Aufgabe der Absicht des Kunden eines Nachweismaklers, das angebotene Objekt zu erwerben, führt, sofern der Vertragsschluss dem Nachweis in angemessenem Abstand folgt, nur ausnahmsweise zur Unterbrechung des notwendigen Ursachenzusammenhangs zwischen der Maklerleistung und dem Erfolgseintritt (Fortführung des Senatsurteils BGHZ 141, 40).
b) Die erforderliche Kongruenz zwischen dem geschlossenen und dem nach dem Maklervertrag beabsichtigten Hauptvertrag kann auch dann bestehen, wenn der Maklerkunde an einem Grundstück - anders als in dem Maklerangebot vorgesehen - kein Alleineigentum, sondern lediglich ein hälftiges Miteigentum verbunden mit Teil- und Wohnungseigentum erwirbt, während sein Bruder und dessen Ehefrau die andere Hälfte kaufen.
BGB § 652 Abs. 1 Satz 1
von
50
BGH, 11.01.2007 - III ZR 7/06
Reicht der Meistbietende eines öffentlichen Ausschreibungsverfahrens zum Kauf eines Grundstücks seine Position gegen ein Provisionsversprechen an einen anderen Kaufinteressenten weiter, so bindet eine daran anknüpfende sog. Maklerklausel im Kaufvertrag (vgl. BGHZ 131, 318) nicht den Vorkaufsberechtigten.
von
50
BGH, 14.06.2007 - III ZR 269/06
Der Versicherungsmakler ist zur Beratung und Betreuung seines Kunden in Bezug auf den zu vermittelnden Versicherungsvertrag verpflichtet. Über den Inhalt des vorgelagerten Maklervertrags muss er dagegen auch bei der Vermittlung eines Lebensversicherungsvertrags mit Nettopolice nur ausnahmsweise aufklären.
BGB § 652
von
50
von
50
BGH, 14.07.2005 - III ZR 45/05
Zur Frage des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage eines Maklervertrags, wenn der Vertragspartner des nachgewiesenen Hauptvertrags nicht in der Lage ist, die übernommenen Pflichten zu erfüllen (hier: das angemietete Geschäftslokal bezugsfertig herzustellen).
von
50
BGH, 28.04.2005 - III ZR 387/04
Ein Fall "unechter Verflechtung" aufgrund eines institutionellen Interessenkonflikts liegt beim (Käufer-) Makler, der zugleich Haus- bzw. Wohnungsverwalter des Grundstücks- (Wohnungs-) Verkäufers ist, ohne weitere Anhaltspunkte nicht vor.
von
50
BGH, 16.12.2004 - III ZR 119/04
Zur Frage, wann der Makler den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluß eines Vertrages über den Erwerb einer aus (Publikums-) Kommanditgesellschaften bestehenden Unternehmensgruppe erbracht hat.
BGB § 652 Abs. 1
von
50
BGH, 11.04.2002 - III ZR 37/01
Zwischen dem Verkäufermakler und dem Käufer kommt nach vorangegangener Ablehnung des Vertragsschlusses durch den Käufer ein Maklervertrag nur zustande, wenn der Makler, insbesondere durch ein ausdrückliches Provisionsverlangen gegenüber dem Käufer, eindeutig zum Ausdruck bringt, daß er auch Makler der anderen Seite sein will.
BGB § 652 Abs. 1 Satz 1
von
50
BGH, 08.02.2001 - III ZR 49/00
Zur Frage, ob der Maklerlohnanspruch für die Vermittlung eines Mietvertrages über ein noch zu errichtendes Kinozentrum entsteht, wenn der Hauptvertrag unter der aufschiebenden Bedingung der baurechtlichen Genehmigung abgeschlossen worden ist und die Baugenehmigung unter Bedingungen (u. a. der Sicherung der Erschließung) erteilt wird.
Zur Abgrenzung zwischen aufschiebenden Bedingungen und Auflagen in einer Baugenehmigung (hier u. a.: Nachweis der Erschließung).
BGB § 652 Abs. 1 Satz 2; VwVfG § 36 Abs. 2 Nrn. 2, 4; SächsBO § 70 Abs. 3
von
50
BGH, 14.12.2000 - III ZR 3/00
Der Anspruch auf Zahlung des Maklerlohns entfällt, wenn die Wandelung des vom Makler nachgewiesenen oder vermittelten Kaufvertrags wegen eines arglistig verschwiegenen Sachmangels erfolgt, sofern infolge derselben Täuschung der Käufer auch zur Anfechtung des Kaufvertrags nach § 123 BGB berechtigt gewesen wäre.
BGB § 652
