Rechtsprechung zu § 668 BGB
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BFH, 15.05.2008 - IV R 25/07
Werden die von einem Versicherungsmakler für Rechnung der Versicherungsgesellschaften vereinnahmten Versicherungsbeiträge (durchlaufende Posten) abredewidrig für private Zwecke verwendet und die Auskehrungsverbindlichkeiten in Vereinbarungsdarlehen umgeschuldet, sind die hierfür entrichteten Zinsen sowie die angefallenen Finanzierungsnebenkosten keine Betriebsausgaben.
EStG § 4 Abs. 1, 3 und 4
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BGH, 11.05.2000 - III ZR 145/98
a) Pflichtverletzungen des staatlichen Verwalters während der Dauer dieser Verwaltung können Schadensersatzansprüche nach § 13 Abs. 1 VermG oder, soweit sie ab dem 3. Oktober 1990 begangen wurden, nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG auslösen. Der Schadensersatzanspruch nach § 13 VermG ist gegen den Entschädigungsfonds, der Amtshaftungsanspruch gegen die Gebietskörperschaft zu richten, in deren Auftrag der staatliche Verwalter tätig geworden ist.
b) Eine unmittelbare Inanspruchnahme des früheren staatlichen Verwalters nach den Grundsätzen der positiven Vertragsverletzung kommt nur für solche Pflichtverletzungen in Betracht, die ihm nach dem Ende der staatlichen Verwaltung im Zusammenhang mit ihrer Abwicklung unterlaufen.
c) Zum Umfang der Übernahme von eingetragenen Aufbauhypotheken, die durch den staatlichen Verwalter bestellt worden sind.
VermG §§ 11 a Abs. 3, 13, 16 Abs. 5, 18 Abs. 2; BGB §§ 667, 839 A
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BGH, 06.04.2000 - III ZR 263/98
Tatbestand: Die Klägerin war bis zum 30. September 1992 staatliche Verwalterin des mit einem Mietshaus bebauten Grundstücks K. in Berlin-P. Die Beklagten kauften das Grundstück aufgrund einer privatrechtlichen Versteigerung am 14. März 1992 von den früheren Eigentümern, mit denen der Übergang von ...
