Rechtsprechung zu § 674 BGB
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BGH, 10.11.1999 - VIII ZR 78/98
Die gewillkürte Prozeßstandschaft ist eine in jeder Lage des Verfahrens von Amts wegen zu prüfende Prozeßvoraussetzung, ohne deren Feststellung nicht aus Gründen der Prozeßökonomie in der Sache entschieden werden darf.
Eine Ermächtigung zur Prozeßführung erlischt mit der Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Ermächtigenden.
