Rechtsprechung zu § 675a BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
2
BGH, 20.02.2003 - IX ZR 384/99

Belehrt der steuerliche Berater über die Anforderungen, die an Barquittungen zu stellen sind, falsch und führt dies dazu, daß die Finanzbehörde die quittierten Beträge nicht als Betriebsausgaben anerkennt, kann die Haftung des steuerlichen Beraters entfallen, wenn der Mandant die ihm möglichen und zumutbaren Angaben vor Erlaß der nachteiligen Änderungsbescheide nicht nachholt.

BGB § 254 Abs. 2, § 675 a. F.; AO § 160

Volltext bei lexetius.com

2
von
2
BGH, 23.01.2003 - IX ZR 180/01

Zu den Pflichten eines Steuerberaters, der den Auftrag übernimmt, zur Beseitigung eines von ihm verursachten Schadens den steuerbegünstigten Ankauf einer Immobilie persönlich zu überwachen und zu kontrollieren.

BGB § 675 a. F.

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht