Rechtsprechung zu § 683 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

91
von
111
BGH, 11.04.2002 - I ZR 225/99 - Gewinnspiel im Radio

Gehört ein Gewinnspiel zum Inhalt des Hörfunkprogramms und ist es als Programmbestandteil Teil der Leistung des Rundfunksenders, so ist das Gewinnspiel grundsätzlich nicht geeignet, von einer sachlichen Prüfung des Leistungsangebots des Senders abzulenken und einen Verstoß gegen die guten Sitten im Wettbewerb i. S. von § 1 UWG wegen übertriebenen Anlockens der Hörer zu begründen.

UWG § 1

Volltext bei lexetius.com

92
von
111
BSG, 21.02.2002 - B 3 KR 4/01 R

Krankenhaus - Fallpauschale - Herzoperation - arbeitsteilige Behandlung durch Akut- und Nachsorgekrankenhaus - Krankentransport zwischen Krankenhäusern - Vertretungsmacht des Krankenhausarztes - Anordnung - Krankenhaustransport

Tatbestand: Die klagende Krankenkasse (KK) verlangt von der Beklagten die Erstattung von Krankentransportkosten. Die Beklagte ist Trägerin einer Klinik in L., die in den Bereichen Kardiologie sowie Herz- und Gefäßchirurgie zur Versorgung von Versicherten zugelassen ist. Die Klinik hat sich auf ...

Volltext bei lexetius.com

93
von
111
BGH, 08.01.2002 - X ZR 6/00

Besteht zwischen den Parteien ein Werkvertrag mit Pauschalpreisabrede, können darin nicht vorgesehene zusätzliche Werkleistungen auch ohne Abschluß eines sie betreffenden zusätzlichen Werkvertrages vom Besteller zu vergüten sein.

Voraussetzung eines solchen erhöhten Vergütungsanspruchs ist, daß zu dem Leistungsinhalt, der einer Pauschalpreisvereinbarung zugrunde liegt, erhebliche, zunächst nicht vorgesehene Leistungen auf Veranlassung des Bestellers hinzukommen, unabhängig davon, ob die Parteien über die neue Preisgestaltung eine Einigung erzielt haben.

BGB § 632

Volltext bei lexetius.com

94
von
111
BGH, 20.12.2001 - IX ZR 401/99

Wer eine Eigentumswohnung auf Grund eines formnichtigen Kaufvertrages als Käufer besitzt, schuldet jedenfalls ab Rechtshängigkeit Nutzungsersatz, wenn über das Vermögen des Verkäufers das Konkursverfahren eröffnet wurde; eine Aufrechnung mit Gegenansprüchen, die auf vorkonkurslichen Kaufpreiszahlungen des Käufers beruhen, ist ausgeschlossen.

BGB §§ 987 Abs. 2, 313, 812, 818 Abs. 4; KO §§ 17, 21, 55 Satz 1 Nr. 1

Volltext bei lexetius.com

95
von
111
BFH, 18.12.2001 - VIII R 27/00

1. Bürgschaften, die die Gesellschafter der Besitzpersonengesellschaft für Verbindlichkeiten der Betriebskapitalgesellschaft übernehmen, können durch den Betrieb der Besitzpersonengesellschaft veranlasst sein und damit zum negativen Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter-Bürgen bei der Besitzpersonengesellschaft gehören, wenn die Übernahme der Bürgschaften zu nicht marktüblichen (fremdüblichen) Bedingungen erfolgt.

2. Die Inanspruchnahme der Gesellschafter aus solchen Bürgschaften führt nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten für die zum Sonderbetriebsvermögen II der Gesellschafter bei der Besitzpersonengesellschaft gehörenden Anteile an der Betriebskapitalgesellschaft. Der Umstand, dass Verbindlichkeitsrückstellungen nur für solche künftigen Aufwendungen gebildet werden dürfen, die zu sofort abziehbaren Betriebsausgaben führen und nicht als Anschaffungs- oder Herstellungskosten zu aktivieren sind, steht deshalb einer Rückstellung wegen drohender Inanspruchnahme aus solchen Bürgschaften nicht entgegen.

EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, § 15 Abs. 1 Nr. 2; HGB § 249 Abs. 1, § 255 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

96
von
111
BGH, 31.10.2001 - XII ZR 292/99

a) Zur Berechnung des Anfangsvermögens eines Ehegatten, der im wesentlichen vor der Ehe im Haus seines Vaters eine Wohnung ausgebaut hat, seine Investitionen aber wegen des späteren Räumungsverlangens des Vaters nicht mehr nutzen kann.

b) Zur Frage der Bemessung des nachehelichen Unterhalts nach der Differenzmethode, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte Rente aus vorehelich erworbenen Anwartschaften und aus dem Versorgungsausgleich bezieht (Fortführung des Senatsurteils vom 13. Juni 2001 - XII ZR 343/ 99 - FamRZ 2001, 986 ff.).

BGB §§ 1374, 1578; 812 Abs. 1 Satz 2 1. Alt.

Volltext bei lexetius.com

97
von
111
BGH, 05.07.2001 - I ZR 104/99 - Fernflugpreise

1. Wird für Flugreisen unter Angabe von Preisen geworben, sind die Endpreise anzugeben unter Einschluß der bei der Flugreise anfallenden Steuern sowie der Entgelte für solche Leistungen Dritter, die bei jeder Flugreise in Anspruch genommen werden müssen (Flughafen-, Sicherheitsgebühren u. ä.).

2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen eine Werbung für Flugreisen, die gegen Vorschriften der Preisangabenverordnung verstößt, geeignet ist, den Wettbewerb auf dem Markt für Flugreisen wesentlich zu beeinträchtigen.

PAngV § 1 Abs. 1 Satz 1 UWG § 13 Abs. 2 Nr. 2

Volltext bei lexetius.com

98
von
111
BGH, 26.04.2001 - VII ZR 222/99

1. Beauftragt ein Architekt in der irrigen Annahme seiner Bevollmächtigung einen Unternehmer mit Bauarbeiten, so ist der Bauherr verpflichtet, den Architekten auf die Unwirksamkeit des Bauvertrages hinzuweisen, sobald er dies erkennt oder sich der Kenntnis bewußt verschließt.

2. Entspricht die einer Partei auf ihrem Grundstück rechtsgrundlos erbrachte Leistung ihrer Planung, nimmt sie sie entgegen und nutzt sie sie, so hat sie als Wertersatz grundsätzlich dasjenige zu leisten, was sie bei eigener Vergabe für die Arbeiten hätte aufwenden müssen.

BGB §§ 276, 684, 818 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

99
von
111
BGH, 25.01.2001 - I ZR 53/99 - Telefonwerbung für Blindenwaren

Zur Frage der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit einer unaufgeforderten telefonischen Bewerbung von in staatlich anerkannten Blindenwerkstätten hergestellten Waren gegenüber Gewerbetreibenden mit dem Ziel, Neukunden zu gewinnen.

UWG § 1

Volltext bei lexetius.com

100
von
111
BFH, 12.12.2000 - VIII R 22/92

1. Hat sich der Ehegatte des Alleingesellschafters einer GmbH gegenüber einer Bank für einen Kredit verbürgt, den diese der GmbH in einer wirtschaftlichen Krise gewährt hat, und wird der Ehegatte aus der Bürgschaft in Anspruch genommen, sind die Bürgschaftsaufwendungen bei der Ermittlung des Auflösungsverlusts der GmbH als nachträgliche Anschaffungskosten der Beteiligung des Gesellschafters zu berücksichtigen, soweit dieser verpflichtet ist, seinem Ehegatten die Aufwendungen zu ersetzen.

2. Ein Aufwendungsersatzanspruch gegen den Gesellschafter kann sich insbesondere aus § 426 BGB ergeben, wenn beide Ehegatten sich gesamtschuldnerisch für die Darlehensverbindlichkeiten der GmbH verbürgt haben, beide aus der Bürgschaft in Anspruch genommen wurden und der bürgende Nichtgesellschafter einen höheren Beitrag geleistet hat, als seinem Anteil nach § 426 BGB entspricht.

BGB §§ 421, 426, 769, 774 Abs. 2; EStG §§ 4 Abs. 1 Satz 5, 10d, 17 Abs. 1, 2 und 4; GmbHG § 32a

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 ... 9 10 11 12
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht