Rechtsprechung zu § 683 BGB
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101
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109
BGH, 29.03.2000 - VIII ZR 81/99

a) Auch bei der Auslegung eines beurkundungsbedürftigen Rechtsgeschäfts muß sich der Vertretene, der das Handeln eines in seinem Namen auftretenden vollmachtlosen Vertreters nachträglich genehmigt, dessen Kenntnis und dessen Verständnis vom Inhalt der abgegebenen Erklärungen nach § 166 Abs. 1 BGB zurechnen lassen.

b) Zur Vergütung des Kaufmanns nach § 354 HGB.

BGB § 166 Abs. 1; HGB § 354

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102
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109
BSG, 26.01.2000 - B6 KA 59/98 R

Gründe: I. Die Beteiligten streiten darum, wie im Quartal III/ 1985 erbrachte Untersuchungen zum Nachweis von HIV-Antikörpern ("AIDS-Tests") von der beklagten Kassenärztlichen Vereinigung (KÄV) abzugelten sind.

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103
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109
BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

Gründe: I. Es ist streitig, ob die beklagte Krankenkasse wegen der vom Rettungsdienst der klagenden Stadt durchgeführten Krankentransporte verschiedener Versicherter zur Zahlung der satzungsgemäßen Gebühren verpflichtet ist.

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104
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109
BSG, 16.09.1999 - B 7 AL 80/98 R

Arbeitslosengeldanspruch - Arbeitslosigkeit - Verfügbarkeit - Beschäftigungsverhältnis - selbständige Tätigkeit - Tagesmutter - Jugendamt - Kinderbetreuung - Einkommenserzielungsabsicht - karitative Tätigkeit - sofortiger Abbruch - Rücknahme - Aufhebungsbescheid

Zum Anspruch auf Arbeitslosengeld trotz ganztägiger Betreuung fremder Kinder (Tätigkeit als sogenannte Tagesmutter).

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105
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109
BGH, 18.05.1999 - XI ZR 219/98

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung und Überwachung von Pfändungsmaßnahmen gegen Kunden von diesen ein Entgelt gefordert wird, verstoßen gegen § 9 AGBG.

AGBG §§ 8, 9 Bl, Cb

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106
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109
BGH, 06.05.1999 - III ZR 89/97

a) Der Umfang der Schadensersatzpflicht des Inhabers einer gefährlichen Anlage nach § 22 Abs. 2 WHG wird durch den Schutzbereich der Norm bestimmt.

b) Dieser Schutzbereich ist weit gesteckt. In ihn fallen grundsätzlich alle Vermögensnachteile, die einem berechtigten Benutzer des Grundwassers durch die Belastung mit Schadstoffen aus den Anlagen anderer entstehen. Dabei macht es keinen Unterschied, ob jener das geförderte Grundwasser weiter nutzen oder es lediglich abpumpen will.

WHG § 22 Abs. 2

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107
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109
BGH, 18.02.1999 - III ZR 272/96

Zur Amtspflicht der Gemeinde, bei der Planung und Erstellung der für ein Baugebiet notwendigen Entwässerungsmaßnahmen Niederschlagswasser zu berücksichtigen, das aus einem angrenzenden Gelände (hier: aus Weinbergen) in das Baugebiet abfließt.

BGB § 839 Abs. 1 (Fe); RhPf LandeswasserG §§ 51, 52

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108
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109
BGH, 04.02.1999 - III ZR 268/97

a) Der Kostenerstattungsanspruch eines kommunalen Wohnungsunternehmens aus seiner (früheren) Tätigkeit als staatlicher Verwalter umfaßt auch pauschalierte Verwaltungskosten nach Maßgabe der Höchstbeträge des § 26 der Zweiten Berechnungsverordnung. Der Erstattungsanspruch unterliegt der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nrn. 1 und 7 BGB.

b) Der Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters wird erst nach Ende der staatlichen Verwaltung fällig (Bestandskraft des Aufhebungsbescheids oder Ablauf des 31. Dezember 1992).

c) Der Kostenerstattungsanspruch des staatlichen Verwalters setzt eine echte Treuhänderstellung voraus. Diese war erst seit dem 1. Juli 1990 vorhanden.

BGB §§ 196 Abs. 1 Nrn. 1 und 7, 670; VermG §§ 7 Abs. 7 Satz 4 Nr. 3, 11 Abs. 1, 11 a, 15 Abs. 1; II. BV § 26

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109
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109
BGH, 19.01.1999 - X ZR 42/97

Vermögensmindernde Aufwendungen des Beschenkten vor Zugang der Widerrufserklärung auf das infolge Widerrufs der Schenkung wegen groben Undanks herauszugebende Geschenk sind als Entreicherung nach § 818 Abs. 3 BGB zu berücksichtigen. Im übrigen kommt ein eigenständiger Verwendungsersatzanspruch des Beschenkten nach § 812 Abs. 1 Satz 1 2. Alt. BGB unter dem Gesichtspunkt der Verwendungskondiktion in Betracht, soweit bei Rückgabe des Geschenks noch eine Wertsteigerung vorhanden ist, die auf den zu ersetzenden Verwendungen beruht.

BGB § 531 Abs. 2

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