Rechtsprechung zu § 683 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
111
BGH, 21.10.1999 - III ZR 319/98
a) Ein nach den Bewirtschaftungsvorschriften der ehemaligen DDR in die sog. Sicherungsverwaltung überführtes Privatgrundstück unterfiel nicht dem Anwendungsbereich des Vermögensgesetzes (Bestätigung von BGHZ 128, 173).
b) Hat ein kommunales Wohnungsunternehmen ein solches Grundstück im "treuhänderischen Auftrag" der Kommune in der Annahme verwaltet, hierzu (auch) gegenüber dem Eigentümer nach den Bestimmungen des Vermögensgesetzes berechtigt und verpflichtet zu sein, so kommt ein Kostenerstattungsanspruch des Wohnungsunternehmens gegen den Eigentümer nach den Vorschriften der Geschäftsführung ohne Auftrag in Betracht.
c) Dieser Kostenerstattungsanspruch, der der kurzen Verjährung des § 196 Abs. 1 Nrn. 1 und 7 BGB unterliegt, wurde sofort fällig.
BGB §§ 196 Abs. 1 Nrn. 1 und 7, 677, 683 Satz 1, 670; VermG § 11 a
von
111
BGH, 17.07.2008 - I ZR 219/05 - Clone-CD
a) Bei der Bestimmung des § 95a Abs. 3 UrhG handelt es sich um ein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 Satz 1 BGB zugunsten der Inhaber von Urheberrechten und Leistungsschutzrechten, die wirksame technische Maßnahmen zum Schutz ihrer urheberrechtlich geschützten Werke und Leistungen einsetzen.
b) Der Begriff der Werbung im Hinblick auf den Verkauf im Sinne des § 95a Abs. 3 UrhG umfasst jegliche Äußerung mit dem Ziel, den Absatz der in dieser Regelung näher bezeichneten Umgehungsmittel zu fördern. Er ist nicht auf ein Handeln zu gewerblichen Zwecken beschränkt und erfasst auch das private und einmalige Verkaufsangebot.
c) Ein Verstoß gegen § 95a Abs. 3 UrhG setzt kein Verschulden des Verletzers voraus.
UrhG § 95a Abs. 3
von
111
BGH, 16.01.2008 - VIII ZR 222/06
Beseitigt der Mieter eigenmächtig einen Mangel der Mietsache, ohne dass der Vermieter mit der Mangelbeseitigung in Verzug ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 1 BGB) oder die umgehende Beseitigung des Mangels zur Erhaltung oder Wiederherstellung des Bestands der Mietsache notwendig ist (§ 536a Abs. 2 Nr. 2 BGB), so kann er die Aufwendungen zur Mangelbeseitigung weder nach § 539 Abs. 1 BGB noch als Schadensersatz gemäß § 536a Abs. 1 BGB vom Vermieter ersetzt verlangen.
von
111
BGH, 02.11.2006 - III ZR 274/05
Stellt der Verkäufer eine Sicherheit für das Darlehen, durch das der Kaufpreis aufgebracht werden soll, führt er objektiv auch dann ein Geschäft des Käufers, wenn zur Rückzahlung des Darlehens ausschließlich ein Dritter verpflichtet ist.
BGB § 677
von
111
BGH, 26.09.2006 - VI ZR 166/05
Der persönliche Schutzbereich der Verkehrssicherungspflicht des Abfallerzeugers umfasst regelmäßig nicht den Besitzer eines Grundstücks, der das Grundstück zum Betrieb einer Abfallrecyclinganlage vermietet.
BGB §§ 823; 683 Satz 2, 1004; KrW-/ AbfG §§ 10, 16
von
111
BGH, 02.10.2008 - I ZR 220/05 - MobilPlus-Kapseln
Ein Nährstoffbedarf ist bereits dann medizinisch bedingt, wenn die an bestimmten Beschwerden, Krankheiten oder Störungen leidenden Personen einen besonderen Nutzen aus der kontrollierten Aufnahme bestimmter Nährstoffe ziehen können.
von
111
BGH, 26.09.2007 - VIII ZR 17/07
Zur entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 6 AVBWasserV auf das Inkrafttreten dieser Verordnung in den neuen Bundesländern nach Maßgabe der Anlage I Kapital V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 16 Buchst. b EinigVtr.
AVBWasserV § 10 Abs. 6; EinigVtr Anlage I Kapital V Sachgebiet D Abschnitt III Nr. 16 Buchst. b
von
111
BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05 - 150 % Zinsbonus
a) Eine Irreführung durch die blickfangmäßig herausgestellte Angabe "bis zu 150 % Zinsbonus" in einer Werbung für eine Festgeldanlage kann nicht damit begründet werden, der angesprochene Verkehr nehme an, der Anlagebetrag werde mit 150 % pro anno verzinst.
b) Wird einem Bankinstitut Kapital gegen Zahlung von Zinsen überlassen, handelt es sich um die Inanspruchnahme einer Dienstleistung i. S. von § 4 Nr. 6 UWG.
c) Die Anwendung des § 4 Nr. 6 UWG erfordert die Teilnahme an einem von der angebotenen Ware oder Dienstleistung getrennten Gewinnspiel.
von
111
BGH, 21.03.2007 - I ZR 246/02 - DIESEL II
Die ungebrochene Durchfuhr von Waren, die im Ausland mit einer im Inland geschützten Marke gekennzeichnet worden sind, durch das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stellt als solche keine Verletzung der inländischen Marke dar (im Anschluss an EuGH, Urt. v 9. 11. 2006 - C-281/ 05, GRUR 2007, 146 - Montex Holdings/ Diesel).
MarkenG § 14 Abs. 2 und 3
von
111
BGH, 07.02.2007 - VIII ZR 225/05
Zur Verpflichtung des Betreibers einer Windenergieanlage unter der Geltung des Stromeinspeisungsgesetzes, die Kosten des Anschlusses der Anlage an das Stromnetz zu tragen.
