Rechtsprechung zu § 705 BGB
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BFH, 28.06.2006 - XI R 31/05
Gewerbliche Einkünfte im Sonderbereich des Gesellschafters einer freiberuflich tätigen Personengesellschaft führen nicht zu einer Abfärbung gemäß § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG auf die Einkünfte der Gesellschaft im Gesamthandsbereich.
EStG § 15 Abs. 3 Nr. 1
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BGH, 07.06.2006 - XII ZR 47/04
Treten infolge eines Mangels der Mietsache Schäden an Sachen des Mieters ein, muss dieser die Schäden nach Grund und Höhe auch dann beweisen, wenn der Vermieter behauptet, diese seien bereits aufgrund eines früheren Schadensereignisses eingetreten. Eine Umkehr der Beweislast zu Lasten des Vermieters findet nicht statt.
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BSG, 26.01.2006 - B 3 KR 1/05 R
Künstlersozialversicherung - keine Versicherungspflicht eines mit der Planung und Konzeption von Naturausstellungen befassten Ausstellungsmachers
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Versicherungspflicht des Klägers als "Ausstellungsgestalter" in der Künstlersozialversicherung.
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BSG, 07.07.2005 - B 3 KR 29/04 R
Künstlersozialversicherung - Beauftragung einer BGB-Gesellschaft mit Internetprojekten zwecks Eigenwerbung und Öffentlichkeitsarbeit - Abgabepflicht
Tatbestand: Streitig ist die Abgabepflicht der Klägerin zur Künstlersozialversicherung für das Jahr 1999 und die Abgabenhöhe.
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BFH, 18.05.2005 - VIII R 34/01
1. Der wirtschaftliche Inhaber von Kapitalgesellschaftsanteilen erzielt originär sowohl Einkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG (Gewinnanteile und sonstige Bezüge) als auch diejenigen nach § 17 EStG (Gewinne oder Verluste aus der Anteilsveräußerung).
2. Die wirtschaftliche Inhaberschaft wird dem an einem Kapitalgesellschaftsanteil Unterbeteiligten nur dann vermittelt, wenn er nach dem Inhalt der getroffenen Abrede alle mit der Beteiligung verbundenen wesentlichen Rechte (Vermögens- und Verwaltungsrechte) ausüben und im Konfliktfall effektiv durchsetzen kann.
3. Auch kurze Haltezeiten können dann die wirtschaftliche Zurechnung von Anteilsrechten begründen, wenn dem Berechtigten (hier: Unterbeteiligten) der in der Zeit seiner Inhaberschaft erwirtschaftete Erfolg (einschließlich eines Substanzwertzuwachses) gebührt.
AO 1977 § 39; EStG § 17, § 20
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BFH, 14.12.2004 - VIII R 81/03
1. Bei der Entscheidung, ob einer der in § 20 EStG oder § 23 EStG aufgeführten Tatbestände erfüllt ist, kommt es entscheidend darauf an, wie sich das jeweilige Rechtsgeschäft aus der Sicht des Kapitalanlegers als des Leistungsempfängers bei objektiver Betrachtungsweise darstellt.
2. Beteiligt sich ein Kapitalanleger an einem sog. Schneeballsystem, mit dem ihm vorgetäuscht wird, in seinem Auftrag und für seine Rechnung würden "Treasury-Bond-Optionen" erworben, so ist dieser von ihm angenommene Sachverhalt der Besteuerung zugrunde zu legen.
3. Hätte der Kapitalanleger, der sich an dem Schneeballsystem beteiligt, erkannt, dass der Erwerb von "Treasury-Bond-Optionen" nur vorgetäuscht war, wären die im Rahmen des Schneeballsystems an ihn ausgezahlten Gewinne als Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu erfassen.
EStG 1989 § 20 Abs. 1 Nr. 7, § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 Nr. 1 b
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BAG, 13.10.2004 - 7 ABR 56/03
Konzernbetriebsrat - Gemeinschaftsunternehmen
Sind mehrere Gesellschafter an mehreren Unternehmen paritätisch beteiligt, so dass sie die Gemeinschaftsunternehmen nur gemeinsam iSd. §§ 15 ff. AktG beherrschen können, kommt die Bildung eines Konzernbetriebsrats bei der gesamten Unternehmensgruppe nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG iVm. § 18 Abs. 1 AktG nicht in Betracht. Denn die Gemeinschaftsunternehmen bilden jeweils im Verhältnis zu jedem Gesellschafter als herrschendem Unternehmen einen Konzern (mehrfache Konzernbildung). Damit kann grundsätzlich nur bei jedem der herrschenden Unternehmen ein Konzernbetriebsrat gebildet werden.
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BVerwG, 22.09.2004 - 6 C 29.03
Finanzdienstleistungsaufsicht; Finanzportfolioverwaltung; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Investmentclub; "Trader".
Der geschäftsführende Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts übt im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3 KWG die Finanzportfolioverwaltung aus, wenn die Gesellschaft von den eigens dazu beigetretenen Gesellschaftern Anlagebeträge über eine Treuhandgesellschaft entgegennimmt, diese in Finanzinstrumenten anlegt und vom Monatsgewinn 40 v. H. erhält. Dies gilt auch dann, wenn sich der geschäftsführende Gesellschafter sog. Trader (Handelsdisponenten) bedient, sich aber wesentliche Entscheidungen über die Anlage vorbehalten hat.
KWG § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 3, § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 5, §§ 32, 37, 44c, 54, 64e Abs. 2 Satz 1
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BGH, 16.07.2004 - IXa ZB 288/03
Aus der wirksam in eine Grundschuldurkunde aufgenommenen und im Grundbuch eingetragenen Unterwerfungserklärung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemäß § 800 Abs. 1 ZPO kann die Zwangsvollstreckung in ein Grundstück des Gesellschaftsvermögens betrieben werden. Dem steht nicht entgegen, daß die Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach neuerer Rechtsprechung rechts- und möglicherweise grundbuchfähig ist.
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BSG, 04.03.2004 - B 3 KR 12/03 R
Künstlersozialabgabe - Bild- und Tonträger - Hersteller - Kameramann - Filmproduktion - Videoproduktion - Abgabepflicht - sozialgerichtliche Beteiligtenfähigkeit - Parteiwechsel - identitätswahrende Umwandlung der Rechtsform - Berichtigung - Rubrum
Wegen der "Herstellung von bespielten Bild- und Tonträgern" sind auch solche Unternehmen zur Künstlersozialabgabe verpflichtet, die im Auftrage von Fernsehsendern durch Teams aus Kameraleuten und Tontechnikern Bild- und Tonaufnahmen erstellen, ohne sie bis zur Sendereife weiter zu bearbeiten.
