Rechtsprechung zu § 709 BGB
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BFH, 05.02.2002 - VIII R 31/01

Die im Interesse des gemeinsamen Unternehmens eingegangenen Verpflichtungen eines BGB-Innengesellschafters gegenüber Gläubigern des Geschäftsinhabers begründen keinen erweiterten Verlustausgleich i. S. von § 15a EStG. Die Inanspruchnahme aus solchen Verpflichtungen ist einkommensteuerrechtlich als Einlage zu behandeln, die für frühere Jahre festgestellte verrechenbare Verluste nicht ausgleichsfähig macht.

EStG § 15a Abs. 1, 2, 4 und 5; BGB § 705

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BGH, 09.11.2001 - LwZR 4/01

Eine namens einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts von einem alleinvertretungsberechtigten Gesellschafter abgegebene einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung kann von dem Empfänger gemäß § 174 Satz 1 BGB zurückgewiesen werden, wenn ihr weder eine Vollmacht der anderen Gesellschafter, noch der Gesellschaftsvertrag oder eine Erklärung der anderen Gesellschafter beigefügt ist, aus der sich die Befugnis des handelnden Gesellschafters zur alleinigen Vertretung der Gesellschaft ergibt.

BGB § 174 Satz 1

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BGH, 06.07.2001 - V ZR 82/00

a) Die Treuhandanstalt/ BvS schuldet dem Berechtigten Zahlung in Höhe des Erlöses aus dem investiven Verkauf unabhängig davon, ob sie ihrerseits den Erlös vom Käufer empfangen hat; entsprechendes gilt für den ihr vorbehaltenen Mehrerlös aus der Weiterveräußerung des Vermögenswertes.

b) Die Einbringung des von dem investiven Käufer erworbenen Grundstücks in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts verbraucht den Anspruch der Treuhandanstalt/ BvS auf den Mehrerlös aus einer Weiterveräußerung nicht.

InVorG § 16; VermG § 3a F.: 22. März 1991; BGB § 133 C

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BVerfG, 11.09.2000 - 1 BvR 2107/98

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft Fragen des rechtlichen Gehörs in einem zivilgerichtlichen Verfahren.

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BFH, 25.07.2000 - VIII R 32/99

Gründe: I. Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) war im Streitjahr Eigentümer eines Grundstücks, auf dem sich ein Einkaufszentrum und ein Imbissstand befanden. Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob - wie der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt - FA -) annimmt - der Imbissstand und ...

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BFH, 19.05.2000 - VIII B 98/99

Gründe: I. Im Anschluss an eine Außenprüfung nahm der Antragsgegner und Beschwerdegegner (das Finanzamt - FA -) an, dass zwischen den Antragstellern und Beschwerdeführern (Antragsteller; Eheleute) eine Mitunternehmerschaft in Bezug auf das in den Streitjahren 1983 bis 1985 betriebene ...

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