Rechtsprechung zu § 713 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
6

BGH, 17.02.2005 - IX ZR 159/03

Wird für eine zugelassene und eingelegte Revision versehentlich die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde eingereicht, genügt dies als Revisionsbegründung, wenn sie den Anforderungen des § 551 Abs. 3 ZPO inhaltlich entspricht und den Umfang des Revisionsangriffs klar erkennen läßt.

ZPO § 551

Volltext bei lexetius.com

2
von
6

BGH, 07.07.2005 - III ZR 422/04

Zur Aussonderung von Geldbeträgen, die irrtümlich noch nach der Kündigung des Treuhandverhältnisses auf ein Treuhandkonto geleistet worden sind.

InsO § 47; BGB §§ 675; 676 f

Volltext bei lexetius.com

3
von
6

BGH, 09.02.2005 - XII ZR 93/02

Zum Recht eines Ehegatten auf Auskunft über illoyale Vermögensminderungen des anderen Ehegatten i. S. des § 1375 Abs. 2 BGB.

BGB §§ 242, 1375 Abs. 2, 1379 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

4
von
6

BFH, 01.07.2003 - VIII R 24/01

Ist im Gesellschaftsvertrag einer GbR die Führung der Geschäfte einem Gesellschafter allein übertragen, dann beherrscht dieser Gesellschafter die Gesellschaft im Sinne der Rechtsprechungsgrundsätze zur Betriebsaufspaltung auch dann, wenn nach dem Gesellschaftsvertrag die Gesellschafterbeschlüsse einstimmig zu fassen sind.

EStG § 15; BGB §§ 709, 710

Volltext bei lexetius.com

5
von
6

BFH, 30.10.2002 - IX R 80/98

Dem Großen Senat wird gemäß § 11 Abs. 2 FGO folgende Rechtsfrage zur Entscheidung vorgelegt:

Ist die verbindliche Entscheidung über die Einkünfte eines betrieblich an einer vermögensverwaltenden Gesellschaft beteiligten Gesellschafters - sowohl ihrer Art als auch ihrer Höhe nach - durch das für die persönliche Besteuerung dieses Gesellschafters zuständige (Wohnsitz-) FA zu treffen?

AO 1977 § 179 Abs. 2 Satz 2; § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a; § 182 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

6
von
6

BFH, 07.02.2002 - IV R 62/00

1. Sagt die Komplementär-GmbH einer GmbH & Co. KG ihrem gesellschaftsfremden Geschäftsführer eine Pension zu und kann sie nach dem Gesellschaftsvertrag von der KG Ersatz der Versorgungsleistungen verlangen, so ist die bei der GmbH zu bildende Pensionsrückstellung durch einen Aufwendungsersatzanspruch zu neutralisieren. Bei der KG ist eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden, deren Höhe sich nach § 6a EStG bestimmt.

2. War der betreffende Geschäftsführer zuvor bei einem Einzelunternehmen angestellt, das in die GmbH & Co. KG eingebracht worden ist, so ist die Beschäftigungszeit beim Einzelunternehmen in die Berechnung der Höhe der Pensionsrückstellung einzubeziehen.

EStG § 6a; BGB § 613a; HGB § 249 Abs. 1 Satz 1

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht