Rechtsprechung zu § 738 BGB
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BGH, 15.05.2000 - II ZR 6/99

a) Bei Ausscheiden eines Kommanditisten aus der KG kann die Einlageforderung der Gesellschaft gegen ihn regelmäßig nicht mehr isoliert geltend gemacht werden, sondern ist als unselbständiger Rechnungsposten im Rahmen der Berechnung des Abfindungsanspruchs des Ausscheidenden zu berücksichtigen.

b) Die klageweise Geltendmachung einer in die Abfindungsrechnung einzubeziehenden - und damit zur Zeit unbegründeten - Forderung beinhaltet ohne weiteres ein entsprechendes Feststellungsbegehren (Bestätigung der Senatsrechtsprechung ZIP 1993, 919, 920; ZIP 1994, 1846).

HGB § 161; BGB §§ 730, 738

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BGH, 08.05.2000 - II ZR 308/98

a) Scheidet ein Gesellschafter aus einer Freiberuflersozietät gegen Zahlung einer Abfindung aus, welche auch den Wert des Mandantenstammes abgelten soll, hat dies mangels abweichender Abreden zur Folge, daß der ausscheidende Gesellschafter die Mandanten der Sozietät nicht mitnehmen darf, sondern sie - längstens für zwei Jahre - seinen bisherigen Partnern belassen muß.

b) Mandantenschutzklauseln, die für den Fall des Ausscheidens eines Gesellschafters aus einer Freiberuflersozietät vereinbart werden, enthalten ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, das räumlich und gegenständlich hinreichend bestimmt ist. Soweit eine solche Klausel das zeitlich tolerable Maß von zwei Jahren überschreitet, führt dies nicht zur Nichtigkeit der Abrede, sondern hat lediglich die zeitliche Begrenzung des Mandantenschutzes auf längstens zwei Jahre zur Folge.

BGB §§ 705, 738, 138 Aa; GG Art. 12

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BFH, 14.12.2002 - II R 31/01

"Rechtsgeschäft unter Lebenden" i. S. des § 6 Abs. 4 Satz 1 GrEStG ist auch die Kündigung der Gesellschaft durch einen Gesellschafter (§ 723 BGB).

GrEStG 1983 § 6 Abs. 4 Satz 1; BGB § 723

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BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R

Ermächtigter Krankenhausarzt - ambulante Leistungen außerhalb der Ermächtigung - unlauterer Wettbewerb - Schadensersatz gegenüber Vertragsarzt - Prozeßführungsbefugnis - ausgeschiedener Praxispartner

Erbringt ein Krankenhausarzt außerhalb seiner wirksamen Ermächtigung ambulant Leistungen an Patienten der gesetzlichen Krankenversicherung, so verstößt er gegen § 116 SGB 5 und handelt unter den Voraussetzungen des § 1 UWG wettbewerbswidrig; er ist einem Vertragsarzt zum Ersatz des ihm dadurch entstandenen Schadens verpflichtet.

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BFH, 13.09.2006 - II R 37/05

1. Erwirbt ein Gesellschafter einer Personengesellschaft deren Gesamthandsvermögen durch Schenkung der Anteile der anderen Gesellschafter zu Alleineigentum, ist ein dabei erfolgender Übergang von Grundstücken aus dem Gesellschaftsvermögen in das Alleineigentum des Gesellschafters nach Maßgabe des § 3 Nr. 2 und des § 6 Abs. 2 GrEStG grunderwerbsteuerfrei.

2. Liegt in einem solchen Fall eine gemischte Schenkung an den Erwerber vor, sind als Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer die um den Anteil des Erwerbers am Gesellschaftsvermögen verminderten Grundbesitzwerte anzusetzen, soweit sie nach schenkungsteuerrechtlichen Grundsätzen dem entgeltlichen Teil des Erwerbs entsprechen.

GrEStG § 3 Nr. 2, § 6 Abs. 2, § 8 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2; BewG § 138

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BGH, 28.09.2005 - XII ZR 189/02

a) Bei einer Ehegatteninnengesellschaft kommt ein Ausgleichsanspruch eines Ehegatten nicht erst dann in Betracht, wenn der Zugewinnausgleich nicht zu einem angemessenen Ergebnis führt. Ein gesellschaftsrechtlicher Ausgleichsanspruch besteht vielmehr neben einem Anspruch auf Zugewinnausgleich (im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 155, 249, 255).

b) Auch im Rahmen einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft setzt die Annahme einer nach gesellschaftsrechtlichen Grundsätzen zu beurteilenden Zusammenarbeit der Partner einen zumindest schlüssig zustande gekommenen Vertrag voraus (in Abweichung von BGHZ 77, 55 und 84, 388; im Anschluss an Senatsurteil BGHZ 142, 137, 153).

BGB §§ 705, 730 ff.

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BVerwG, 20.05.2005 - 7 B 123.04

Gründe: I. Die Klägerin, die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben, begehrt die Verpflichtung des Beklagten zur Ergänzung eines Bescheids, den dieser erlassen hat. In ihm hatte der Beklagte auf Antrag der Beigeladenen die Löschung der staatlichen Beteiligung an der Firma H. & L. ...

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BGH, 27.10.2004 - IV ZR 174/03

Anteile von Miterben, die aus einer fortbestehenden Erbengemeinschaft durch Teilauseinandersetzung ausscheiden, wachsen den in der Erbengemeinschaft verbleibenden Miterben im Verhältnis ihrer bisherigen Anteile an (Bestätigung von BGHZ 138, 8, 11).

BGB § 2042

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BGH, 17.05.2004 - II ZR 261/01

Wird eine in einem Sozietätsvertrag zugunsten altersbedingt ausscheidender Partner vorgesehene, an den Jahresgewinn der aktiven Sozietät anknüpfende Versorgungsregelung undurchführbar, weil die aktiven Partner die Praxis veräußert haben, kann im Rahmen der erforderlichen beiderseits interessengerechten Vertragsauslegung den in der Vergangenheit ausgeschiedenen Partnern u. U. ein Anspruch auf Abfindung nach dem Wert ihrer Beteiligung zum Zeitpunkt des Ausscheidens zuzuerkennen sein.

BGB § 133, § 157

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BGH, 30.06.2003 - II ZR 326/01

Die Satzung einer GmbH kann anordnen, daß ein kündigender Gesellschafter auch schon vor Zahlung seiner Abfindung endgültig aus der Gesellschaft ausscheidet.

GmbHG §§ 15 Abs. 3, 30, 34 Abs. 3

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